Nicht nur Unternehmen profitieren von internationalen Gesetzen und Standorten. Weniger bekannt ist, dass sich hier auch für Privatpersonen zahlreiche Chancen und Möglichkeiten bieten. Wir sind eine auf EU-Recht spezialisierte Kanzlei und bieten unseren Mandanten Problemlösungen und Konzepte an, die das nationale Recht nicht bietet.
Lassen Sie sich durch unsere Juristen und Experten überzeugen. Wir verfügen zudem über ein internationales Partnernetzwerk aus Anwälten, Steuerberatern und Service Dienstleistern. Wir bieten rechtssichere Lösungen – zu vorher genau definierten Konditionen und Bedingungen – an.
Vertrauen auch Sie auf die Kanzlei Verbracken & Partner – besondere Lösungen für besondere Ansprüche
Aktuelle Schwerpunkte:
Sie sind überschuldet und möchten sich schnell und rechtssicher entschulden? Das geht mit der EU-Insolvenz. Dann machen Sie Ihre Insolvenz in Irland, Lettland oder Spanien. Sie erhalten die Restschuldbefreiung innerhalb von 12 Monaten – das garantieren wir Ihnen!
Wird Ihre private Krankenversicherung immer teurer und die Gesetzliche (GKV) nimmt Sie aufgrund Ihres Alters oder fehlender Vorversicherungszeiten in Deutschland nicht mehr auf? Versichern Sie sich mit unserer Hilfe vorübergehend im EU-Ausland. Die deutsche GKV nimmt Sie bereits nach 12 Monaten wieder auf.
Möchten Sie aus steuerlichen oder strategischen Gründen Ihre Geschäfte über eine Auslandgesellschaft laufen lassen? Wir gründen für Sie schnell und unkompliziert eine Gesellschaft in der EU / Singapur oder auch Dubai.
13.000+
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19
Jahre Erfahrung
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Internationale Experten
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Als ich durch die Pleite meiner bis dahin gut laufenden Arztpraxis in die Insolvenz gehen musste, hat mir mein deutscher Rechtsanwalt für eine Insolvenzlösung in England Herrn Verbracken empfohlen. Wie mir vorher gesagt wurde, sei Herr Verbracken einer der besten spezialisierten Juristen im Bereich der EU-Insolvenz. Das Hauptproblem bestand darin, dass ich unter anderem die Sozialabgaben meiner Mitarbeiter nicht mehr bezahlen konnte und dadurch strafrechtlich verurteilt wurde. Mit einer rechtskräftigen Verurteilung wiederum war in Deutschland die Erlangung der Restschuldbefreiung nicht möglich. In England konnte ich jedoch die Restschuldbefreiung erlangen. Herr Verbracken hat mich von Anfang an hervorragend betreut und nach 12 Monaten der Wohlverhaltensphase war ich von meinen Schulden befreit. Das Insolvenzverfahren wurde auch in Deutschland anerkannt. Denn laut EU-Gesetz muss jedes EU-Land eine Restschuldbefreiung anerkennen, auch wenn diese in einem anderen Land als dem Ursprungsland erteilt wurde. Ich kann es kaum in Worte fassen, wie dankbar ich Herrn Verbracken bin. Er hat einen hervorragenden Job gemacht, war immer für mich da und hat mit der notwendigen Sorgfalt mein Insolvenzverfahren souverän durchgeführt. Noch einmal einen ganz großen Dank an Herrn Verbracken!
Herr Verbracken hat mir in der schwersten Zeit meines Lebens geholfen. Er ist äußerst kompetent und ermöglichte es mir, mich über die EU-Insolvenz in England von mehr als 3 Millionen Euro Schulden zu befreien. Ich habe mit mehreren Kanzleien im Vorfeld gesprochen. Die einen haben das Problem bagatellisiert, den anderen war es zu kompliziert. Herr Verbracken hatte aufgrund seiner Erfahrung einen strukturierten Plan. Er konnte genau sagen, was wie funktionieren wird und, vor allem, was überhaupt nicht funktioniert. Und, dass der Erfolg von der Einhaltung unserer Absprachen in Verbindung mit meiner 100%igen Kooperationsbereitschaft abhängig ist, um rechtssicher und souverän durch den Prozess zu kommen. Am Ende habe ich die Restschuldbefreiung rechtssicher erhalten. Die Vorbereitungen von Herrn Verbracken waren tatsächlich mehr als beeindruckend. Er kennt sich im Common Law Gesetz aus wie kein anderer und kannte jeden legalen Trick und Kniff.