Häufige Fragen zur EU-Insolvenz
Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen, die uns Mandanten täglich stellen. Haben Sie weitere Fragen?
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Die EU-Auslandsinsolvenz basiert auf der EU-Insolvenzverordnung Nr. 2015/848. Sie ermöglicht es, in einem EU-Mitgliedstaat, in dem Sie Ihren Lebensmittelpunkt (COMI) verlegt haben, ein Insolvenzverfahren zu eröffnen. Diese Verfahren werden von deutschen Gerichten anerkannt und sind vollständig legal. Die Restschuldbefreiung aus dem EU-Ausland entfaltet damit auch in Deutschland volle Wirkung.
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In den letzten 30 Tagen haben 47 Personen ihre Schulden gelöscht
