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FAQ

Häufige Fragen zur EU-Insolvenz

Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen, die uns Mandanten täglich stellen. Haben Sie weitere Fragen?

Die EU-Auslandsinsolvenz basiert auf der EU-Insolvenzverordnung Nr. 2015/848. Sie ermöglicht es, in einem EU-Mitgliedstaat, in dem Sie Ihren Lebensmittelpunkt (COMI) verlegt haben, ein Insolvenzverfahren zu eröffnen. Diese Verfahren werden von deutschen Gerichten anerkannt und sind vollständig legal. Die Restschuldbefreiung aus dem EU-Ausland entfaltet damit auch in Deutschland volle Wirkung.

Grundlagen

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