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Speziell für Unternehmer und Privatpersonen mit hoher Schuldenlast.

In 1 Jahr rechtssicher schuldenfrei.

Ihr Neustart über das EU-Verfahren ohne jahrelange deutsche Bürokratie.

Während das deutsche Verfahren Sie bis zu 5 Jahre in der Schuldenfalle hält, ermöglicht die EU-Insolvenzverordnung Ihre vollständige Restschuldbefreiung in unter einem Jahr, rechtssicher und EU-weit anerkannt.

Kostenlos  ·  Unverbindlich  ·  Antwort heute

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4,9

80 Bewertungen

Ergebnis-Report

EU-Insolvenzverfahren · Irland

Verifiziert

Metrik

Ihr Ergebnis

Dauer des Verfahrens

statt 3 Jahre in DE (mit Vorlauf 4–5 Jahre)

6–12 Monate

Erfolgsrate

Verifiziert · >1.200 schuldenfreie Mandanten

97 %

Restschuld nach Verfahren

Vollständige Restschuldbefreiung

0,00 €

Rechtssicherheit

EuInsVO 2015/848 · Personal Insolvency Act 2012

100 % EU-konform

Pascal Verbracken, CEO

Pascal Verbracken

CEO & Gründer · EU-Insolvenz Spezialist

Jetzt online

Pascal Verbracken zu Gast beiKlassik Radio
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Innerhalb von etwas über 1 Jahr schuldenfrei.Michael K.Bayern
Endlich wieder schlafen können.Sandra M.NRW
Transparente Preise, keine Überraschungen.Thomas B.Berlin
Bester Schritt meines Lebens.Petra W.Hamburg
Vertrauen von der ersten Minute an.Markus R.Baden-Württemberg
Schneller als ich je gedacht hätte.Julia H.Sachsen
1,5 Jahre statt 3 Jahre — unglaublich.Andreas S.Hessen
Diskretes, professionelles Team.Christine F.Niedersachsen
Das Verfahren lief absolut reibungslos.S. L.NRW
Als Selbstständiger ein echter Neustart.T. W.Bayern
Innerhalb von etwas über 1 Jahr schuldenfrei.Michael K.Bayern
Endlich wieder schlafen können.Sandra M.NRW
Transparente Preise, keine Überraschungen.Thomas B.Berlin
Bester Schritt meines Lebens.Petra W.Hamburg
Vertrauen von der ersten Minute an.Markus R.Baden-Württemberg
Schneller als ich je gedacht hätte.Julia H.Sachsen
1,5 Jahre statt 3 Jahre — unglaublich.Andreas S.Hessen
Diskretes, professionelles Team.Christine F.Niedersachsen
Das Verfahren lief absolut reibungslos.S. L.NRW
Als Selbstständiger ein echter Neustart.T. W.Bayern
EU-Insolvenzverordnung 2015/848
1.200+ schuldenfreie Mandanten
97% Erfolgsquote
12+ Jahre EU-Insolvenzrecht
TCSP-lizenziert — Relocation Lawyers Ireland
DSGVO-konform & diskret
Kostenlose Erstberatung
Antwort in 24 Stunden
München · Stans · Dublin · Paphos
Pauschalpreise — keine Stundenabrechnung
Keine Eintragung in deutschen Registern
EU-Insolvenzverordnung 2015/848
1.200+ schuldenfreie Mandanten
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12+ Jahre EU-Insolvenzrecht
TCSP-lizenziert — Relocation Lawyers Ireland
DSGVO-konform & diskret
Kostenlose Erstberatung
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München · Stans · Dublin · Paphos
Pauschalpreise — keine Stundenabrechnung
Keine Eintragung in deutschen Registern
Wissen & Grundlagen

Was ist EU-Insolvenz und warum ist sie besser als die deutsche Privatinsolvenz?

Die EU-Insolvenz (auch Europainsolvenz oder EU-Auslandsinsolvenz) basiert auf der EU-Insolvenzverordnung 2015/848 (EuInsVO). Diese Verordnung gilt unmittelbar in allen 27 EU-Mitgliedstaaten und ermöglicht es, ein Insolvenzverfahren in einem anderen EU-Land zu eröffnen. Das ist legal und in Deutschland anerkannt, wenn dort der COMI (Centre of Main Interests, Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen) liegt.

In Deutschland dauert das Privatinsolvenzverfahren nach aktueller Rechtslage 3 Jahre, realistisch mit Vorlauf 4 bis 5 Jahre. Während dieser Zeit unterliegen Sie einer strengen Wohlverhaltensperiode, und bestimmte Schuldenarten werden nicht erlassen (§302 InsO: Forderungen aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen).

Über ein EU-Auslandsverfahren, etwa in Irland, Spanien oder Lettland, kann Restschuldbefreiung in nur 6 bis 12 Monaten erreicht werden. Der große Vorteil: Auch deliktische Forderungen, Steuerschulden und Geschäftsführerhaftung werden im EU-Ausland vollständig erlassen.

6–12 Monate statt 3 Jahre Verfahrensdauer

Auch deliktische Forderungen & §302-InsO-Ausnahmen

EU-rechtlich anerkannt in Deutschland

Keine Wohlverhaltensperiode wie in Deutschland

Professionelle COMI-Begleitung von Anfang an

Für wen eignet sich die EU-Auslandsinsolvenz?

Die EU-Insolvenz ist nicht für jeden die beste Lösung — aber für viele Menschen die wirkungsvollste. Hier sind die typischen Fallprofile:

Privatpersonen mit hohen Schulden

Ab ca. 80.000 € Gesamtschuldenlast lohnt sich die EU-Insolvenz wirtschaftlich fast immer gegenüber dem deutschen 3-Jahres-Verfahren.

Geschäftsführer & Unternehmer

Wer persönlich für GmbH-Schulden haftet oder unter §15a InsO (Insolvenzverschleppung) steht, profitiert besonders von der EU-Option, da diese Schulden im Ausland erlassen werden können.

Selbstständige & Freiberufler

Freelancer, Handwerker und Beratende mit Schuldenlast aus unternehmerischer Tätigkeit finden über die EU-Insolvenz einen sauberen Neustart — schneller und rechtssicherer.

Personen mit deliktischen Forderungen

Schadensersatzforderungen, Forderungen aus Betrug oder Steuerschulden — alles, was §302 InsO in Deutschland ausschließt, kann im EU-Ausland vollständig erlassen werden.

Warum Deutschland oft nicht reicht

Warum die deutsche Insolvenz für Sie oft eine Sackgasse ist

Das deutsche Insolvenzrecht schützt vor allem die Gläubiger – nicht Sie. Hier sind die drei größten Fallen, die einen echten Neustart verhindern.

Der Delikt-Hammer

Deliktische Forderungen bleiben in Deutschland ein Leben lang.

Viele Forderungen sind in Deutschland von der Restschuld­befreiung ausge­nommen, bspw. aus vorsätzlichen oder unerlaubten Handlungen. Das bedeutet, dass diese Schulden Sie selbst nach einer Insolvenz ein Leben lang weiter verfolgen.

Für Ihr Leben bedeutet das, dass Sie nach unserem Verfahren wirklich frei sind. Kein Gläubiger, kein Finanzamt, keine Überraschungen in 10 Jahren.

Die Zeit-Falle

3 Jahre Theorie – mit Vorlauf und Nachlauf 4–5 Jahre Realität.

Die Restschuldbefreiung in Deutschland benötigt weiterhin 4–5 Jahre Ihrer Lebenszeit. Bürokratische Hürden, Wohlverhaltens­phase mit strengen Auflagen und anhaltende Belastungen verhindern oft einen echten Neuanfang.

Für Ihr Leben bedeutet das, dass jedes Jahr mit Schulden Sie Zinsen, Nerven, Beziehungen und berufliche Chancen kostet.

Das Diskretions-Problem

Das Insolvenzbekanntmachungs-Portal ist ein digitaler Pranger.

Jede deutsche Insolvenz wird zu Ihrem Nachteil komplett öffentlich gemacht: einsehbar für Arbeitgeber, Vermieter, Banken und Partner. Wir favorisieren sehr private, nahezu stille Verfahren, ohne öffentliches Register, ohne Einträge, ohne Stigmati­sierung.

Für Ihr Leben bedeutet das, dass Ihr Arbeitgeber nichts erfährt. Ihr neuer Vermieter erfährt nichts. Ihre Familie entscheidet selbst, was sie weitersagt.

Prüfen Sie jetzt kostenlos, ob Ihr Fall für die EU-Lösung geeignet ist – ohne Verpflichtung, ohne Kosten.

Warum jetzt handeln?

Jede Woche Abwarten kostet Sie bares Geld und wertvolle Lebenszeit.

Das Insolvenzrecht hat ein Fenster für Sie geöffnet. Doch es erfordert aktives Handeln. Schulden lösen sich nicht von selbst.

Zinsen & Gebühren

Bei durchschnittlich 80.000 € Schulden und 8% Zinsen wächst Ihr Schuldenberg täglich um ca. 17 €.

≈ 510 € pro Monat

Verpasste Lebenszeit

Jedes Jahr ohne Restschuldbefreiung ist ein Jahr, das Sie in der Schuldenspirale verbringen, ohne Neustart.

1 Jahr = kein Neustart

Psychische Belastung

Chronischer Schulden-Stress erhöht das Risiko für Depressionen, Schlafstörungen und Burnout erheblich.

Gesundheitskosten

Kostenlose Ersteinschätzung · Keine Verpflichtung · Antwort in 24h

Kanzleinetzwerk

Geführt mit Expertise, gestärkt durch starke Kooperationen

Kanzlei Verbracken & Partner verbindet über 12 Jahre EU-Insolvenzexpertise mit einem interdisziplinären Kooperationsnetzwerk – für eine lückenlose rechtliche Begleitung von der Insolvenzberatung bis zur strafrechtlichen Absicherung.

Pascal Verbracken, Gründer & Geschäftsführer | Kanzlei Verbracken & Partner

Pascal Verbracken

Gründer & Geschäftsführer | Kanzlei Verbracken & Partner

Leitender Partner

12+

Jahre
Erfahrung

Leitender Partner

Pascal Verbracken

Schulden sind kein lebenslanges Urteil – es gibt immer einen rechtssicheren Weg heraus.

Pascal Verbracken ist Jurist und Gründer der Kanzlei Verbracken & Partner GmbH. Seit über 12 Jahren ist er auf EU-Insolvenzberatung spezialisiert und hat über 1.200 Mandanten erfolgreich zur Restschuldbefreiung begleitet. Er leitet ein 25-köpfiges internationales Team aus Juristen, Steuerberatern und Insolvenzexperten an Standorten in Irland, Deutschland, Zypern, Österreich, Dubai, Singapur, Italien und den USA. Seine irische Partnergesellschaft Relocation Lawyers Ireland Limited ist im TCSP-Register der irischen AML Compliance Unit eingetragen.

Spezialisierungen

  • EU-Insolvenzverordnung 2015/848 & COMI-Verlagerung
  • Irland-Insolvenz (ISI, DSA, PIA, Bankruptcy)
  • Privatinsolvenz & Restschuldbefreiung Deutschland
  • Unternehmensinsolvenz & Geschäftsführerhaftung
  • Internationale Schuldenrestrukturierung
  • TCSP-Zertifizierung (Trust & Company Service Provider)

Kostenlos · Unverbindlich · Antwort in 24 h

Rechtsanwalt René Scheier, Kooperationspartner · Wirtschaftsstrafrecht & EU-Insolvenzberatung

Rechtsanwalt René Scheier

Kooperationspartner · Wirtschaftsstrafrecht & EU-Insolvenzberatung

Kooperationspartner

6+

Jahre
Erfahrung

Kooperationspartner

Rechtsanwalt René Scheier

Entweder finde ich einen passenden Weg für meine Mandanten – oder ich entwickle einen neuen.

Rechtsanwalt René Scheier ist Kooperationspartner von Kanzlei Verbracken & Partner und spezialisiert auf Wirtschaftsstrafrecht, Compliance und EU-Insolvenzberatung. Er begleitet Führungskräfte und Unternehmen durch strafrechtliche Fragestellungen und komplexe Insolvenzszenarien. Seit seiner Zulassung 2019 verbindet er juristische Präzision mit persönlicher Mandantennähe – geprägt durch seine Erfahrung als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bank- und Kapitalmarktrecht sowie als Referendar am LG Essen mit Stationen bei der Staatsanwaltschaft und einer internationalen Großkanzlei in Düsseldorf.

Spezialisierungen

  • Wirtschaftsstrafrecht & strafrechtliche Compliance
  • Unternehmens- und Führungskräfteberatung
  • Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Litigation & prozessuale Strafverteidigung
  • Haftungsrisiken bei Insolvenz und Restrukturierung

Für jede Lebenslage die richtige Lösung

Welcher Weg passt zu Ihnen?

Schulden, Haftung, Unternehmensgründung oder Vermögensschutz, wir begleiten Sie mit der passenden Strategie. Wählen Sie Ihren Bereich.

Kostenlos

Kostenlose Erstberatung

0 €, unverbindlich und anonym

Für jeden, egal wie hoch die Schulden sind

  • Wir analysieren Ihre gesamte Situation in einem persönlichen Gespräch
  • Sie bekommen eine ehrliche Empfehlung, ohne Druck und ohne Verkaufsgespräch
  • 100 % kostenlos, 100 % vertraulich, 100 % unverbindlich
EU-Lösung vs. Deutschland

Der direkte Vergleich damit Sie sofort sehen, was Sie gewinnen

Fakten, kein Marketing. Jede Zeile zeigt, was das für Ihr reales Leben bedeutet.

Dauer bis Schuldenfreiheit

Wie lange dauert es wirklich?

Deutschland

3 Jahre (mit Vorlauf 4–5 Jahre)

EU-Lösung

6–12 Monate

Bedeutung für Ihr Leben Statt 4–5 Jahre Gesamtdauer in Deutschland: 6–12 Monate über den EU-Weg. Mehr Zeit für Ihr Leben, Ihre Kinder, Ihre Karriere.

Deliktische Forderungen

Steuerschulden, Haftung, Betrug

Deutschland

Bleiben LEBENSLANG bestehen

EU-Lösung

Vollständig erlassen ✓

Bedeutung für Ihr Leben Der wichtigste Unterschied: In Deutschland verfolgen Sie Steuerschulden bis zum Tod. In Irland sind Sie wirklich frei.

Öffentliches Register

Arbeitgeber, Vermieter, Partner

Deutschland

Ja – Insolvenzportal öffentlich

EU-Lösung

Nicht in DE-Registern sichtbar

Bedeutung für Ihr Leben Kein Eintrag in deutschen Insolvenzregistern. Das irische Register beim High Court ist in Deutschland weder bekannt noch auffindbar.

Wohlverhaltensphase

Einschränkungen während des Verfahrens

Deutschland

Strenge Auflagen, Pfändung

EU-Lösung

Deutlich kürzer, weniger Auflagen

Bedeutung für Ihr Leben Weniger Jahre, in denen Ihr Gehalt gepfändet wird und Sie nicht frei entscheiden können.

Kosten

Was zahlen Sie am Ende wirklich?

Deutschland

Stundensätze, unkalkulierbar

EU-Lösung

Pauschalpreis – fix vereinbart

Bedeutung für Ihr Leben Keine bösen Überraschungen. Sie wissen von Anfang an, was Sie investieren – und was Sie dafür bekommen.

Anerkennung in Deutschland

Ist die Befreiung gültig?

Deutschland

Ja

EU-Lösung

Ja – EuInsVO 2015/848

Bedeutung für Ihr Leben 100 % rechtssicher in Deutschland anerkannt. Kein Gläubiger kann die Befreiung anfechten.

COMI-Verlagerung nötig

Müssen Sie umziehen?

Deutschland

Nein

EU-Lösung

Ja – wir begleiten Sie

Bedeutung für Ihr Leben Die COMI-Verlagerung ist planbar und mit unserer Begleitung unkompliziert. Tausende haben diesen Weg gewählt.

Bitte beachten Sie, die Tabelle dient der allgemeinen Orientierung auf Basis der EU-Insolvenzverordnung Nr. 2015/848. Individuelle Eignung prüfen wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Kennen wir

Sie sind nicht allein, und es gibt einen Ausweg.

Über 1.200 Menschen in ähnlichen Situationen haben mit unserer Begleitung einen rechtssicheren Neustart gefunden. Der erste Schritt ist eine ehrliche Analyse Ihrer Situation, kostenlos und unverbindlich.

Mahnungen und Inkasso

Sie erhalten regelmäßig Post von Gläubigern und Inkassobüros, ohne absehbares Ende.

Konto und Gehalt gesperrt

Pfändungen machen finanzielle Eigenständigkeit nahezu unmöglich.

Jahre des Wartens

Das deutsche Insolvenzverfahren dauert 3 Jahre, mit Vorlauf und Nachlaufzeit sogar 4–5 Jahre.

Neue Chancen verbaut

Wohnung, Kredit, Neustart. Der Schufa-Eintrag steht allem im Weg.

Schulden wachsen weiter

Zinsen, Mahngebühren und Vollstreckungskosten erhöhen täglich den Schuldenberg.

Familiäre Belastung

Finanzielle Sorgen belasten Beziehungen und die eigene Gesundheit auf Dauer.

Die EU-Insolvenzverordnung 2015/848 ändert alles.

In vielen EU-Ländern sind Sie nach 6–12 Monaten schuldenfrei, statt 3 Jahre in Deutschland (mit Vorlauf und Nachlaufzeit 4–5 Jahre). Legal, gerichtlich bestätigt und anerkannt. Wir prüfen kostenlos, ob dieser Weg für Sie in Frage kommt.

Wie EU-Insolvenz funktioniert
Unsere Leistungen

Unsere Leistungen im Bereich EU-Insolvenz

Von der kostenlosen Erstberatung bis zur Restschuldbefreiung begleitet Kanzlei Verbracken & Partner Sie durch jeden Schritt des Insolvenzverfahrens.

Unser Kern-Angebot

EU-Auslandsinsolvenz

Nutzen Sie Ihr EU-Grundrecht auf einen schnelleren Schuldenbefreiungsweg. In vielen EU-Mitgliedstaaten sind Sie bereits nach 6–12 Monaten restschuldbefreit, statt 3 Jahre in Deutschland (mit Vorlauf 4–5 Jahre).

Deutschland

3 Jahre

Standard-Verfahren

EU-Ausland

6–12 Monate

Über Verbracken

Öffentlichkeit

Ja

DE-Insolvenzregister

Diskretion

Hoch

In DE nicht sichtbar

Unsere Bilanz

Zahlen, die für uns sprechen

Über 12 Jahre Erfahrung. Über 1.200 erfolgreiche Verfahren.

0+

Schuldenfreie Mandanten

Begleitete Mandanten zur Restschuldbefreiung

0+

Jahre Erfahrung

Im Bereich EU-Insolvenzberatung

0%

Erfolgsquote

Bei erfolgreich abgeschlossenen Verfahren

0 Jahr

Ø Verfahrensdauer

6–12 Monate bis zur Restschuldbefreiung (EU)

Warum Verbracken

Was uns von anderen
grundlegend unterscheidet

Wir sind nicht die lauteste Kanzlei, aber die, die wirklich liefert. Seit über 12 Jahren, mit einem klaren Fokus auf Ihre Schuldenfreiheit.

Persönliche Betreuung

Unser Team betreut Sie persönlich, kein Callcenter, kein Wechsel des Sachbearbeiters. Sie haben immer einen direkten Ansprechpartner.

Antwort in 24 Stunden

Wir verstehen, dass Schuldensituationen keine Zeit lassen. Deshalb garantieren wir eine Rückmeldung innerhalb eines Werktages nach Ihrer Anfrage.

Transparente Pauschalpreise

Keine Stundensätze, keine Überraschungen. Sie erhalten vorab einen festen Preis und wissen genau, was auf Sie zukommt.

EU-Recht als Vorteil

12+ Jahre Spezialisierung auf EU-Insolvenzrecht (EuInsVO 2015/848). Wir kennen jeden Weg und jede Regelung, denn das ist unser einziges Fachgebiet.

Absolute Diskretion

Ihr Verfahren bleibt privat. Im EU-Ausland gibt es oft keine öffentliche Bekanntmachung im Insolvenzregister, anders als in Deutschland.

Schnellster Weg zum Ziel

Wir analysieren Ihre individuelle Situation und empfehlen die schnellstmögliche, rechtssichere Route zur Restschuldbefreiung.

Kriterium

Typische Berater

Kanzlei Verbracken

Reaktionszeit auf Anfragen

Oft Tage oder Wochen

Innerhalb von 24 Stunden

Persönlicher Ansprechpartner

Wechselnde Sachbearbeiter

Kanzlei Verbracken & Partner

Kostentransparenz

Stundensätze, unklare Endkosten

Fester Pauschalpreis vorab

EU-Insolvenz Spezialisierung

Einer unter vielen Bereichen

Kern-Spezialisierung seit 12+ Jahren

Erstberatung

Kostenpflichtig

Kostenlos & unverbindlich

Verfahrensdauer

Standard-Prozesse, keine Optimierung

Kürzestmögliche EU-Route

Überzeugen Sie sich selbst, kostenlos und unverbindlich.

Der Ablauf

Von der Erstberatung zur Schuldenfreiheit

Fünf klar definierte Schritte. Kein Papierchaos, keine Überraschungen. Wir führen Sie durch jeden einzelnen davon.

Schritt 130–60 Minuten
Kostenlos

Kostenlose Ersteinschätzung

Sie schildern uns Ihre Situation in einem vertraulichen Erstgespräch. Kanzlei Verbracken & Partner analysiert Ihre Optionen und empfiehlt den optimalen Weg, kostenlos und unverbindlich.

Schritt 23–5 Werktage

Individuelle Strategieentwicklung

Auf Basis Ihrer Situation entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie: EU-Auslandsinsolvenz, Privatinsolvenz oder alternatives Schuldenmanagement.

Schritt 32–4 Wochen

Vollständige Verfahrensvorbereitung

Wir übernehmen die gesamte Dokumentenvorbereitung und -prüfung. Sie erhalten einen klaren Fahrplan mit allen notwendigen Schritten.

Schritt 4Verfahrensbeginn

Einleitung des Verfahrens

Das Verfahren wird rechtssicher eingeleitet. Beim EU-Verfahren unterstützen wir Sie bei allen Schritten im EU-Mitgliedstaat gemäß EuInsVO 2015/848.

Schritt 56–12 Monate (EU) | 3 Jahre (DE, mit Vorlauf 4–5 Jahre)

Restschuldbefreiung & Neustart

Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie die gerichtlich bestätigte Restschuldbefreiung. Ihr finanzieller Neustart, legal und nachhaltig.

Bereit für Schritt 1? Das Erstgespräch ist vollständig kostenlos und unverbindlich.

Unser Netzwerk

Starke Partnerschaft. Lückenlose Beratung.

Kanzlei Verbracken & Partner arbeitet in enger Kooperation mit RA René Scheier. Das Ergebnis: vollständige juristische Abdeckung – von der EU-Insolvenzberatung über strafrechtliche Compliance bis zur Absicherung von Führungskräften.

Pascal Verbracken, Gründer & Geschäftsführer
Kanzlei Verbracken & Partner

Pascal Verbracken

Gründer & Geschäftsführer

  • 12+ Jahre EU-Insolvenzberatung
  • Über 1.200 schuldenfreie Mandanten
  • TCSP-zertifizierter Partner in Irland
Rechtsanwalt René Scheier, Rechtsanwalt
Wirtschaftsstrafrecht & EU-Insolvenzberatung

Rechtsanwalt René Scheier

Rechtsanwalt

  • Spezialist für Wirtschaftsstrafrecht & EU-Insolvenzberatung
  • Compliance-Beratung für Führungskräfte
  • Zugelassen seit 2019, LG Essen
In strategischer Partnerschaft

Kostenlos · Unverbindlich · Antwort in 24 h

Echte Ergebnisse

Von der Schuldenspirale zur Restschuldbefreiung in Zahlen

Anonymisierte Fallbeispiele aus unserer Praxis. Jeder Fall ist einzigartig, doch das Ergebnis ist immer dasselbe: ein finanzieller Neustart.

MH
Privatinsolvenz Irland

M. H., Privatperson

München · Irland

Schulden vorher

€ 2.400.000

Nach EU-Insolvenz

€ 0

Dauer

ca. 1,5 Jahre

Herr H. hatte nach einer Scheidung und gescheiterten Immobilieninvestments Schulden aus mehreren Bankkrediten und Bürgschaften angehäuft. 3 Jahre deutsche Privatinsolvenz (mit Vorlauf und Nachlaufzeit 4–5 Jahre) wären die Alternative gewesen. Über Kanzlei Verbracken wurde sein COMI nach Dublin verlegt. Nach ca. 1,5 Jahren erhielt er die gerichtliche Restschuldbefreiung.

  • 2,4 Mio. € vollständig erlassen
  • Kein Eintrag in deutschen Registern
  • Arbeitgeber erfuhr nichts
VorherPfändung des Gehalts, tägliche Mahnungen, schlaflose Nächte
NachherFinanziell neu gestartet, eigenes Girokonto, Mietvertrag wieder möglich
SK
Unternehmensinsolvenz EU

S. K., Selbständige

Hamburg · Lettland

Schulden vorher

€ 8.500.000

Nach EU-Insolvenz

€ 0

Dauer

knapp 2 Jahre

Frau K. war Inhaberin einer Handelskette und hatte durch Corona, steigende Kosten und geplatzte Lieferverträge Millionenschulden bei Banken, Lieferanten und dem Finanzamt angehäuft. Über ein lettisches Insolvenzverfahren wurden alle privatrechtlichen Schulden erlassen. Die Steuerschulden wurden im Rahmen des Verfahrens restrukturiert.

  • 8,5 Mio. € Schulden, knapp 2 Jahre bis zur Freiheit
  • Neue GmbH-Gründung nach Abschluss
  • Diskret, keine öffentliche Bekanntmachung
VorherInsolvenz des Unternehmens, persönliche Haftung, Existenzangst
NachherNeue Firma gegründet, Kredit für Betriebsmittel erhalten
RB
Haftungsbescheid

R. B., Geschäftsführer

Frankfurt · Irland

Schulden vorher

€ 25.000.000

Nach EU-Insolvenz

€ 0

Dauer

etwas über 1 Jahr

Herr B. erhielt als Geschäftsführer einer insolventen GmbH Haftungsbescheide über 25 Mio. € für nicht abgeführte Lohnsteuer und Sozialabgaben. Er haftete persönlich. Kanzlei Verbracken klärte, dass diese Steuerschulden unter irischem Recht im Insolvenzverfahren erlassfähig sind. Nach etwas über 1 Jahr wurde dies mit der Restschuldbefreiung bestätigt.

  • 25 Mio. € Haftungsschulden erlassen
  • Etwas über 1 Jahr, schnellstmöglich
  • Geschäftstätigkeit konnte fortgeführt werden
VorherPersönliche Haftung über 25 Mio. €, Kontopfändung, Verhandlungen mit Finanzamt
NachherSchulden erlassen, neue Geschäftsführerstellung angetreten

* Namen und Details wurden aus Datenschutzgründen anonymisiert. Alle Fallbeispiele basieren auf realen Mandaten.

FAQ

Häufige Fragen zur EU-Insolvenz

Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen, die uns Mandanten täglich stellen. Haben Sie weitere Fragen?

Die EU-Auslandsinsolvenz basiert auf der EU-Insolvenzverordnung Nr. 2015/848. Sie ermöglicht es, in einem EU-Mitgliedstaat, in dem Sie Ihren Lebensmittelpunkt (COMI) verlegt haben, ein Insolvenzverfahren zu eröffnen. Diese Verfahren werden von deutschen Gerichten anerkannt und sind vollständig legal. Die Restschuldbefreiung aus dem EU-Ausland entfaltet damit auch in Deutschland volle Wirkung.

Grundlagen

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Im kostenlosen Erstgespräch beantwortet unser Team alle Ihre persönlichen Fragen, ohne Zeitdruck.

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  • 100 % kostenlos & unverbindlich

    Keine versteckten Kosten, kein Kleingedrucktes.

  • Antwort innerhalb von 24h

    Persönlich, kein Chatbot, kein Callcenter.

  • Maximale Diskretion

    Verschlüsselte Übertragung, kein Datenweitergabe an Dritte.

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In den letzten 30 Tagen haben 47 Personen ihre Schulden gelöscht

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