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EU-Insolvenz/Spanien
Segunda Oportunidad · Gesetz 25/2015

Endlich wieder frei. Ihr rechtssicherer Neustart in der Sonne.

Während Sie in Deutschland 3 Jahre (mit Vorlauf und Nachlaufzeit 4–5 Jahre) an Ihre Vergangenheit gekettet sind, löschen wir Ihre Schulden in Spanien in Rekordzeit. Behalten Sie Ihr Eigenheim, schützen Sie Ihr Einkommen und starten Sie ein neues Leben – 100 % legal, diskret und ohne deutsche Bürokratie.

6–12 Monate

Verfahrensdauer

vs. 3 Jahre in Deutschland

Ley 25/2015

Rechtsgrundlage

Segunda Oportunidad

EU-weit

Anerkennung

EuInsVO 2015/848

Ihr Ergebnis

Das erwartet Sie mit der Segunda Oportunidad

Ergebnis-Report

EU-Insolvenzverfahren · Spanien

Verfahrensdauer

6–12 Monate

statt 3 Jahre in DE

Eigenheim

Geschützt

Vivienda habitual

Restschuld

0,00 €

Vollständige Befreiung

Kosten

Pauschal

Transparent, keine Überraschungen

Das Problem

In Deutschland verlieren Sie mehr als nur Geld

4–5 Jahre Gesamtdauer

Die deutsche Privatinsolvenz dauert 3 Jahre, mit Vorlauf und Nachlauf real 4–5 Jahre. In dieser Zeit bleiben Pfändungen aktiv und der Schufa-Eintrag blockiert alles.

Eigenheim in Gefahr

In Deutschland kann Ihre Immobilie verwertet werden. In Spanien genießt die Vivienda habitual (Hauptwohnsitz) besonderen Schutz.

Öffentliche Stigmatisierung

Das deutsche Insolvenzregister ist öffentlich zugänglich. Arbeitgeber und Vermieter können Ihren Status prüfen. Ein digitaler Pranger.

Strenge Pfändung

In Deutschland gelten enge Pfändungsfreigrenzen. In Spanien sind die Freibeträge höher, und Sie behalten mehr von Ihrem Einkommen.

6–12 Monate

Verfahrensdauer

Statt 4–5 Jahre in Deutschland

Eigenheim sicher

Vivienda habitual

Schutz Ihres Hauptwohnsitzes

100 % diskret

Kein DE-Register

Niemand erfährt davon

4,9 / 5

Google-Bewertung

80

Google-Bewertungen

EU-konform

EuInsVO 2015/848

4 Standorte

Deutschland · Schweiz · Zypern · Irland

Was es für Ihr Leben bedeutet

Die Vorteile – auf der Ebene, die zählt

Jede juristische Regel hat eine menschliche Konsequenz. Hier ist, was das Segunda-Oportunidad-Verfahren konkret für Ihr Leben bedeutet.

Express-Entschuldung

Schuldenfrei in 6–12 Monaten.

Ihr neues Leben. Sie gewinnen wertvolle Lebenszeit zurück. Träume, Urlaube, Karriereschritte – endlich möglich.

Immobilienschutz

Ihr Eigenheim bleibt oft unangetastet.

Ihr neues Leben. Absolute Sicherheit für Ihre Familie. Das Zuhause bleibt Zuhause.

Pfändungs-Stopp

Höhere Freibeträge als in Deutschland.

Ihr neues Leben. Finanzielle Würde. Sie arbeiten wieder für sich – nicht für die Banken.

Privater Neustart

Keine Veröffentlichung in Deutschland.

Ihr neues Leben. Niemand in Ihrem Umfeld erfährt davon. Sie entscheiden, was Sie weitersagen.

Ablauf

Der Weg zur Segunda Oportunidad

01

COMI-Verlagerung nach Spanien

Echte Verlagerung des Mittelpunktes der hauptsächlichen Interessen (COMI) nach Spanien erforderlich.

02

CAMP, Außergerichtliche Einigung

Das staatliche Vermittlungsverfahren (Acuerdo Extrajudicial de Pagos) versucht eine Einigung mit Gläubigern.

03

Gerichtliches Insolvenzverfahren

Bei Scheitern der Einigung wird das gerichtliche Verfahren (Concurso de acreedores) eingeleitet.

04

Benefit of the Exoneration (BEPI)

Das Gericht gewährt die vollständige Restschuldbefreiung, rechtsverbindlich für alle Gläubiger.

05

Deutscher Neustart

Mit der EU-anerkannten Entschuldung aus Spanien starten Sie in Deutschland finanziell neu durch.

Eignung

Wann ist Spanien-Insolvenz geeignet?

WANN geeignet

  • Schulden über 10.000 € (auch Unternehmer)
  • Bereitschaft zur COMI-Verlagerung nach Spanien
  • Wunsch nach echtem Segunda-Oportunidad-Verfahren mit staatlicher Mediation
  • Auch bei Immobilienschulden und Unternehmensbezug

WANN NICHT geeignet

  • Hauptschulden aus Straftaten
  • Kein echter Lebensmittelpunkt in Spanien möglich
  • Bei zeitkritischer Entschuldung bietet Irland das schnellste EU-Verfahren (1 Jahr)
  • Laufende Strafverfahren

Passt Spanien-Insolvenz zu Ihnen?

Kostenlose Ersteinschätzung. Wir prüfen Ihre Situation in 24 Stunden.

Rechtliche Grundlage

  • Ley 25/2015 (Ley de la Segunda Oportunidad). Das spanische Gesetz der zweiten Chance, es ermöglicht vollständige Restschuldbefreiung für Privatpersonen und Unternehmer
  • CAMP-Verfahren (Acuerdo Extrajudicial de Pagos). Staatlich geleitetes Mediationsverfahren vor der eigentlichen gerichtlichen Insolvenz
  • EuInsVO 2015/848 (EU-Insolvenzverordnung). Sie sichert die vollständige Anerkennung der spanischen Restschuldbefreiung in allen EU-Mitgliedstaaten (ausgenommen Dänemark), einschließlich Deutschland

Quellen. Ley 25/2015 de mecanismo de segunda oportunidad · Verordnung (EU) 2015/848

Wichtig zu wissen

Was müssen Sie beachten?

01

CAMP-Verfahren vor Gericht ist Pflicht

Bevor das gerichtliche Insolvenzverfahren eingeleitet werden kann, muss das außergerichtliche Mediationsverfahren (CAMP) durchlaufen werden. Kanzlei Verbracken begleitet Sie durch beide Stufen.

02

Echte Residenz in Spanien erforderlich

Der COMI (Centre of Main Interests) muss zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung nachweisbar in Spanien liegen. Ein bloßer Meldesitz reicht nicht. Echte Lebensführung in Spanien ist für die Begründung erforderlich. Nach Eröffnung des Verfahrens ist ein dauerhafter Aufenthalt in Spanien nicht mehr zwingend.

03

Alle Gläubiger vollständig anmelden

Sämtliche Verbindlichkeiten müssen im Verfahren angemeldet werden. Nicht angemeldete Schulden sind von der Restschuldbefreiung ausgenommen.

04

3-Jahres-Wohlverhaltensperiode bei BEPI

Die vollständige Restschuldbefreiung (BEPI, Beneficio de Exoneración del Pasivo Insatisfecho) kann an eine 3-jährige Wohlverhaltensperiode geknüpft sein, in der keine neuen Schulden gemacht werden dürfen.

Spanien vs. Irland, was passt besser?

Irland bietet 1 Jahr, Spanien 6–12 Monate. Welches Verfahren optimal ist, hängt von Ihrer Situation ab. Wir prüfen das kostenlos.

Kostenlose Erstberatung

Segunda Oportunidad. Ihr frischer Start in 6–12 Monaten.

Kanzlei Verbracken & Partner prüft kostenlos, ob das spanische Verfahren für Sie in Frage kommt.

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