Rechtsgrundlagen EU-Insolvenz
Alle maßgeblichen Gesetze, Behörden und Entscheidungen rund um EU-Insolvenzverfahren, übersichtlich zusammengefasst für Deutschland und Irland.
EU-Recht
EU-Insolvenzverordnung 2015/848 (EuInsVO)
Die zentrale Rechtsgrundlage für grenzüberschreitende Insolvenzverfahren in der EU. Regelt COMI, internationale Zuständigkeit und gegenseitige Anerkennung.
EUR-Lex / Europäische Union
EuGH-Urteil zum COMI (Eurofood, Rs. C-341/04)
Leitentscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum Begriff des Mittelpunkts der hauptsächlichen Interessen (COMI), maßgeblich für alle COMI-Fragen.
Europäischer Gerichtshof (CURIA)
E-Justice Portal, Europäisches Justizportal
Offizielle EU-Plattform mit Informationen zu Insolvenzverfahren aller Mitgliedstaaten, Zuständigkeiten und Registern.
Europäische Kommission
Irisches Recht
Insolvency Service of Ireland (ISI)
Offizielle Behörde für Privatinsolvenz in Irland. Zuständig für DSA, PIA und Bankruptcy-Verfahren. Enthält alle Formulare und Verfahrensinfos.
Regierung Irland
Personal Insolvency Acts 2012–2015
Das irische Insolvenzrecht und Grundlage für Debt Settlement Arrangement (DSA), Personal Insolvency Arrangement (PIA) und Bankruptcy.
Irish Statute Book
Courts Service Ireland, Insolvency
Irische Gerichte zuständig für Insolvenzverfahren. Enthält Prozessregeln, Fristen und aktuelle Rechtsprechung.
Courts Service Ireland
Deutsches Recht
Insolvenzordnung (InsO), Volltext
Deutsches Insolvenzrecht mit Wohlverhaltensphase (3 Jahre seit 2021, mit Vorlauf und Nachlaufzeit 4–5 Jahre). Bei EU-Auslandsverfahren nur 6–12 Monate.
Bundesministerium der Justiz
Bundesgerichtshof, Insolvenzrecht
Aktuelle BGH-Rechtsprechung zu Insolvenzfragen, inkl. Entscheidungen zur Anerkennung ausländischer EU-Insolvenzverfahren.
Bundesgerichtshof Deutschland
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
Relevant für steuerliche Aspekte in der Insolvenz, Steuerschulden als Insolvenzforderungen und Zuständigkeiten.
Bundeszentralamt für Steuern
Insolvenzbekanntmachungen Deutschland
Deutsches öffentliches Insolvenzregister und ein zentrales Argument für die EU-Insolvenz, da im EU-Ausland keine vergleichbare öffentliche Bekanntmachung existiert.
Bundesministerium der Justiz
Haben Sie Fragen zu Ihrem konkreten Fall?
Kanzlei Verbracken & Partner berät Sie kostenlos zu Ihrer persönlichen Schuldensituation und dem rechtlich sichersten Weg zur Restschuldbefreiung.
