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EU-Insolvenz/Lettland
6 Monate bis 3 Jahre Verfahren

Insolvenz in Lettland.
Schnell & diskret entschuldet

Lettland bietet ein effizientes EU-Insolvenzverfahren mit einer Laufzeit von nur 6 Monaten bis 3 Jahren. Das Verfahren wird in Lettland abgewickelt, die Restschuldbefreiung gilt EU-weit, auch in Deutschland.

6–36 Monate

Dauer

100%

EU-Anerkennung

€0

Erstberatung

Ihr Ergebnis

Das erwartet Sie mit dem Lettland-Verfahren

Ergebnis-Report

EU-Insolvenzverfahren · Lettland

Verfahrensdauer

6 Monate bis 3 Jahre

statt 3 Jahre in DE

Lebenshaltung

Günstig

Niedrige Kosten in Riga

Restschuld

0,00 €

Vollständige Befreiung

EU-Anerkennung

100 %

EuInsVO 2015/848

Das Problem

Das deutsche Verfahren. Teuer, lang und öffentlich

4–5 Jahre real

3 Jahre Verfahren + Vorlauf + Nachlauf. In Lettland kann es deutlich schneller gehen.

Öffentliches Register

Arbeitgeber, Vermieter und Banken können Ihre Insolvenz im Bundesportal einsehen.

Hohe Kosten in DE

Verfahrenskosten und Lebenshaltung während der Insolvenz belasten. Lettland ist die günstigste EU-Option.

Die Lösung

Lettland. Effizient, diskret und die günstigste EU-Option

6 Monate bis 3 Jahre

Flexible Verfahrensdauer, schneller als die deutsche Privatinsolvenz.

Niedrige Lebenshaltung

Riga bietet deutlich günstigere Lebenshaltungskosten als Deutschland.

Kein DE-Register

Ihr Verfahren erscheint nicht im deutschen Insolvenzregister.

EU-weit anerkannt

Volle Anerkennung in Deutschland gemäß EuInsVO 2015/848.

4,9 / 5

Google-Bewertung

80

Google-Bewertungen

EU-konform

EuInsVO 2015/848

Günstigste

EU-Insolvenz-Option

Vorteile

Was Lettland auszeichnet

Verfahrensdauer von 6 Monaten bis 3 Jahren

Niedrige Lebenshaltungskosten während des Verfahrens

EU-rechtlich anerkannt nach EuInsVO 2015/848

Kein öffentliches deutsches Insolvenzregister

Staatlich geregelt, bewährtes Rechtssystem

Vollständige Restschuldbefreiung aller privaten Schulden

Effizientes Verfahren ohne lange Wohlverhaltensphase

Professionelle Begleitung durch Kanzlei Verbracken & Partner

Verfahren

Schritt für Schritt zur Entschuldung

01

Situationsanalyse

Kanzlei Verbracken prüft kostenlos, ob das lettische Verfahren für Ihre Schuldensituation optimal ist.

02

COMI-Begründung in Riga

Rechtssichere Verlagerung Ihres Lebensmittelpunkts nach Lettland. Wir begleiten den gesamten Prozess.

03

Antrag beim lettischen Gericht

Einreichung des Insolvenzantrags nach Maksātnespējas likums. Unser Netzwerk vor Ort koordiniert alles.

04

Verwalter & Gläubigerversammlung

Ein lettischer Insolvenzverwalter übernimmt die Abwicklung. Gläubiger werden informiert, Schulden inventarisiert.

05

Restschuldbefreiung

Nach 6 Monaten bis 3 Jahren gerichtlich bestätigte Entschuldung, vollständig in Deutschland anerkannt.

Eignung

Wann ist Lettland-Insolvenz geeignet?

WANN geeignet

  • Schulden über 5.000 €
  • Akzeptanz des lettischen Lebensmittelpunkts (Riga)
  • Wunsch nach kostengünstigem EU-Verfahren
  • Keine Eile (6 Monate bis 3 Jahre)

WANN NICHT geeignet

  • Schulden hauptsächlich deliktisch
  • Schnelle Lösung (< 1,5 Jahre) benötigt
  • Keine Möglichkeit zum Aufenthalt in Lettland
  • Laufende Strafverfahren

Passt Lettland-Insolvenz zu Ihnen?

Kostenlose Ersteinschätzung. Wir prüfen Ihre Situation in 24 Stunden.

Rechtliche Grundlage

  • Maksātnespējas likums (Lettisches Insolvenzgesetz), das nationale Rechtsrahmenwerk, das das Insolvenzverfahren für natürliche Personen in Lettland regelt
  • §§ 3–5 Maksātnespējas likums, definieren die Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens sowie die Aufgaben des Insolvenzverwalters
  • EuInsVO 2015/848 (EU-Insolvenzverordnung), sichert die vollständige Anerkennung der lettischen Restschuldbefreiung in allen EU-Mitgliedstaaten (ausgenommen Dänemark), einschließlich Deutschland

Quellen. Maksātnespējas likums (Latvijas Vēstnesis) · Verordnung (EU) 2015/848

Wichtig zu wissen

Was müssen Sie beachten?

01

Maksātnespējas likums §§ 3–5 als Grundlage

Das Verfahren richtet sich vollständig nach dem lettischen Insolvenzgesetz. Die relevanten Paragraphen definieren Eröffnungsvoraussetzungen, Verwalterrechte und Gläubigerschutz.

02

COMI-Verlagerung nach Riga

Der COMI muss zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung nachweisbar in Lettland liegen. Entscheidend ist die tatsächliche Verlagerung (z.B. Bankkonto, Mietvertrag, Lebensführung in Riga). Nach Eröffnung des Verfahrens ist ein dauerhafter Aufenthalt in Lettland nicht mehr zwingend erforderlich.

03

Insolvenzverwalter auswählen

In Lettland muss ein staatlich zugelassener Insolvenzverwalter (Maksātnespējas administrators) bestellt werden. Kanzlei Verbracken verfügt über ein bewährtes Netzwerk lettischer Verwalter.

04

Alle Schulden vollständig anmelden

Sämtliche Verbindlichkeiten, unabhängig davon, ob sie in Deutschland, Lettland oder einem anderen Land bestehen, müssen im Verfahren vollständig angemeldet werden.

Kostenlose Erstberatung

Ist Lettland die richtige Option für Sie?

Kanzlei Verbracken vergleicht kostenlos alle EU-Verfahren und empfiehlt den für Sie schnellsten und sichersten Weg zur Restschuldbefreiung.

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