Unternehmensinsolvenz erfolgreich bewältigen

Sicher durch die Krise: Haftungsabwehr für Geschäftsführer

Haftung des Geschäftsführers - Die doppelte Gefahr bei einer Unternehmensinsolvenz

Eine Unternehmensinsolvenz stellt nicht nur das betroffene Unternehmen vor enorme Herausforderungen, sondern birgt auch erhebliche Risiken für den Geschäftsführer. Wir sind eine international tätige Kanzlei, die sich auf die Vertretung von Geschäftsführern in Krisensituationen spezialisiert hat. In unserer langjährigen Praxis sehen wir immer wieder, wie schnell Geschäftsführer in rechtliche und finanzielle Schwierigkeiten geraten. Dabei entstehen zivilrechtlich und strafrechtlich zwei zentrale Gefahren:

Ihre Vorteile

  • Spezialisiert auf Geschäftsführer in Krisensituationen.
  • Ganzheitliche Betreuung von Zivil- und Strafrecht.
  • Restschuldbefreiung durch EU-Insolvenz in Irland.
  • Alles aus einer Hand, effizient koordiniert.
  • Individuelle Strategien für jede Situation

1. Zivilrechtlich droht die Gefahr der persönlichen, finanziellen Haftung durch die Durchgriffshaftung, sowie durch persönliche Bürgschaften

Bei einer Insolvenz der Gesellschaft droht dem Geschäftsführer oft die persönliche, finanzielle Haftung. Dies geschieht nicht nur dann, wenn der Vorwurf der Insolvenzverschleppung nach § 15 a InsO erhoben wird, sondern auch bei Verurteilung nach zahlreichen Delikten, welche in der Krise häufig unbewusst begangen werden. Ebenso können aber auch Bürgschaften, die der Geschäftsführer persönlich für Kredite des Unternehmens geleistet hat, zur privaten Überschuldung im Falle der Unternehmensinsolvenz führen. Das bedeutet, dass der Geschäftsführer mit seinem gesamten Privatvermögen für offene Forderungen der Gesellschaft haftet, sobald die Gesellschaft durch Zahlungsunfähigkeit, oder bilanzielle Überschuldung Insolvenz anmelden muss. Diese Situation gefährdet nicht nur die wirtschaftliche Existenz des Geschäftsführers, sondern hat auch gravierende Auswirkungen auf sein privates Leben.

2. Die strafrechtliche Verurteilung: Konsequenzen aus gesetzlichen Versäumnissen

Die zweite, oft unterschätzte Gefahr sind strafrechtliche Konsequenzen aus Straftatbeständen. Dazu zählen unter anderem Bankrottdelikte, Untreue, Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen, Nichtabführen der Umsatzsteuer, Betrug, Untreue, nicht Erfüllen der Buchführungspflichten usw. Diese Delikte können empfindliche Geldstrafen, oder sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Hier ist schnelles und konsequentes Handeln unerlässlich, um den Schaden so gering wie möglich zu halten und die rechtliche Verteidigung optimal vorzubereiten.

Geschäftsführerhaftung

Bevorstehende Insolvenzverschleppung

In der Insolvenzverschleppung

Unsere Empfehlung: Jetzt handeln, bevor es zu spät ist

Insolvenzbedingte Zivil- und Strafverfahren stellen eine erhebliche Bedrohung für den Geschäftsführer dar. Doch es gibt Wege, die Risiken zu minimieren und den Schaden zu begrenzen. Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende Unterstützung, um sowohl Ihre privatrechtlichen, als auch strafrechtlichen Interessen zu schützen. Je schneller Sie handeln, desto größer ist die Chance, eine Lösung zu finden, die Ihre Zukunft sichert.

Die Kanzlei Verbracken und Partner: Ihre Spezialisten für eine umfassende Lösung

In Situationen, in denen Sie als Geschäftsführer durch eine Unternehmensinsolvenz mit existenziellen, finanziellen und strafrechtlichen Risiken konfrontiert sind, benötigen Sie einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite, der beide Bereiche professionell abdeckt. Die Kanzlei Verbracken und Partner hat sich genau auf diese Herausforderungen spezialisiert und vertritt Sie zivilrechtlich sowie strafrechtlich, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Mit unseren Anwälten und Juristen bilden wir einer Verteidigungslinie aus einer Hand. Sie mandatieren somit für die gesamten Prozesse nur einer Kanzlei, wodurch eine hohe Effizienz und beste Erfolgsaussichten gewährleistet sind.

Bereich 1: Finanzielle Sicherheit durch eine EU-Insolvenz in Irland

Um den persönlichen finanziellen Ruin abzuwenden, ermöglichen wir Ihnen die Durchführung einer EU-Insolvenz in Irland. Irland bietet als einziges EU-Land die Möglichkeit, innerhalb von nur 12 Monaten eine Restschuldbefreiung zu erlangen, in welcher auch deliktische Forderungen umfasst sind. In keinem anderen Land der EU sind deliktische Forderungen umfasst. Dennoch wird die Restschuldbefreiung aus Irland auch in Deutschland formlos anerkannt. Wir übernehmen für Sie den gesamten Prozess:

  • Verlagerung des Lebensmittelpunktes und Sicherstellung aller rechtlichen Voraussetzungen
  • Antragstellung und Begleitung des Insolvenzverfahrens beim High Court (Gericht)
  • Koordination mit irischen Partnern

Durch diese Schritte schaffen wir die Grundlage für Ihren wirtschaftlichen Neuanfang, denn die Anerkennung des irischen Verfahrens ist in Deutschland gesetzlich garantiert.

Bereich 2: Strafrechtliche Verteidigung vor Gericht

Parallel zur finanziellen Sanierung stellen wir sicher, dass Ihre strafrechtliche Verteidigung optimal vorbereitet ist. Unsere spezialisierten Anwälte verfügen über umfangreiche Erfahrung im Umgang mit Gerichten, Staatsanwaltschaften und Ermittlungsbehörden und vertreten Sie bestmöglich, um:

  • Ihre rechtlichen Interessen durchzusetzen
  • Strafmaßnahmen so gering wie möglich zu halten
  • Ihre persönliche Reputation zu wahren
  • Sie finanziell vor dem privaten Ruin zu schützen

Unsere Expertise ermöglicht es uns, das Beste aus Ihrer Situation herauszuholen – unabhängig davon, ob es um den Vorwurf der Insolvenzverschleppung, Steuerhinterziehung, oder andere, strafrechtlich relevante Tatbestände geht.

Ihre Lösung: Ganzheitlich, individuell und effizient

Nur wer beide Bereiche – zivilrechtliche und strafrechtliche Risiken – umfassend abdeckt, kann größeren Schaden vermeiden. Wir bieten Ihnen eine individuelle Strategie, die Ihre spezifische Situation berücksichtigt und Ihnen maximale Sicherheit verschafft. Mit unserer langjährigen Erfahrung und unseren international tätigen Top-Anwälten sind wir der ideale Partner, um Sie sicher durch diese Krise zu führen.

Kontaktieren Sie uns noch heute, um in einem kostenlosen Erstgespräch die optimale Lösung für Ihre Situation zu entwickeln. Vertrauen Sie auf unsere Expertise – für Ihre finanzielle und persönliche Zukunft.

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Als ich durch die Pleite meiner bis dahin gut laufenden Arztpraxis in die Insolvenz gehen musste, hat mir mein deutscher Rechtsanwalt für eine Insolvenzlösung in England Herrn Verbracken empfohlen. Wie mir vorher gesagt wurde, sei Herr Verbracken einer der besten spezialisierten Juristen im Bereich der EU-Insolvenz. Das Hauptproblem bestand darin, dass ich unter anderem die Sozialabgaben meiner Mitarbeiter nicht mehr bezahlen konnte und dadurch strafrechtlich verurteilt wurde. Mit einer rechtskräftigen Verurteilung wiederum war in Deutschland die Erlangung der Restschuldbefreiung nicht möglich. In England konnte ich jedoch die Restschuldbefreiung erlangen. Herr Verbracken hat mich von Anfang an hervorragend betreut und nach 12 Monaten der Wohlverhaltensphase war ich von meinen Schulden befreit. Das Insolvenzverfahren wurde auch in Deutschland anerkannt. Denn laut EU-Gesetz muss jedes EU-Land eine Restschuldbefreiung anerkennen, auch wenn diese in einem anderen Land als dem Ursprungsland erteilt wurde. Ich kann es kaum in Worte fassen, wie dankbar ich Herrn Verbracken bin. Er hat einen hervorragenden Job gemacht, war immer für mich da und hat mit der notwendigen Sorgfalt mein Insolvenzverfahren souverän durchgeführt. Noch einmal einen ganz großen Dank an Herrn Verbracken!

Dr. S.

Herr Verbracken hat mir in der schwersten Zeit meines Lebens geholfen. Er ist äußerst kompetent und ermöglichte es mir, mich über die EU-Insolvenz in England von mehr als 3 Millionen Euro Schulden zu befreien. Ich habe mit mehreren Kanzleien im Vorfeld gesprochen. Die einen haben das Problem bagatellisiert, den anderen war es zu kompliziert. Herr Verbracken hatte aufgrund seiner Erfahrung einen strukturierten Plan. Er konnte genau sagen, was wie funktionieren wird und, vor allem, was überhaupt nicht funktioniert. Und, dass der Erfolg von der Einhaltung unserer Absprachen in Verbindung mit meiner 100%igen Kooperationsbereitschaft abhängig ist, um rechtssicher und souverän durch den Prozess zu kommen. Am Ende habe ich die Restschuldbefreiung rechtssicher erhalten. Die Vorbereitungen von Herrn Verbracken waren tatsächlich mehr als beeindruckend. Er kennt sich im Common Law Gesetz aus wie kein anderer und kannte jeden legalen Trick und Kniff.

Winfried S.

Unsere Experten für Ihre Bedürfnisse

Die ausgezeichneten Juristen und Experten der Kanzlei Verbracken & Partner kennen den hohen Stellenwert Ihrer Bedürfnisse. Diese sind stets Mittelpunkt unserer maßgeschneiderten Betreuung. Auch in herausfordernden Situationen stehen wir Ihnen als persönlicher Begleiter unterstützend zur Seite.

Kanzlei Verbracken & Partner

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