EU-Insolvenz —
Schuldenfrei binnen 12 Monaten

Wie Ihnen die Insolvenz im EU-Ausland hilft, ein neues finanzielles Kapitel zu beginnen.

Das EU-Insolvenzverfahren ist eine sehr gute Option für Personen, die nach einer besonders schnellen und effizienten Lösung für ihre Schulden suchen. Wir sind eine auf EU-Insolvenzverfahren spezialisierte Kanzlei. Informieren Sie sich bei uns über die Möglichkeiten einer EU-Insolvenz und vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch – telefonisch, per Zoom oder auch gerne persönlich, an einem unserer Standorte. Bei uns erhalten Sie alle wichtigen Informationen, um den richtigen Weg zur Schuldenfreiheit zu finden.

Ihre Vorteile

  • Restschuldbefreiung nach 12 Monaten
  • Deliktische Forderungen inbegriffen
  • Pfändungsfreigrenzen von 2.000€ – 3.000€ im Monat möglich
  • Niedrige Verfahrenskosten von 200 €
  • Eigene Immobilie kann behalten werden

1.100+

Mandanten

19

Jahre Erfahrung

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Internationale Experten

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Auf Ihrer Seite

Als ich durch die Pleite meiner bis dahin gut laufenden Arztpraxis in die Insolvenz gehen musste, hat mir mein deutscher Rechtsanwalt für eine Insolvenzlösung in England Herrn Verbracken empfohlen. Wie mir vorher gesagt wurde, sei Herr Verbracken einer der besten spezialisierten Juristen im Bereich der EU-Insolvenz. Das Hauptproblem bestand darin, dass ich unter anderem die Sozialabgaben meiner Mitarbeiter nicht mehr bezahlen konnte und dadurch strafrechtlich verurteilt wurde. Mit einer rechtskräftigen Verurteilung wiederum war in Deutschland die Erlangung der Restschuldbefreiung nicht möglich. In England konnte ich jedoch die Restschuldbefreiung erlangen. Herr Verbracken hat mich von Anfang an hervorragend betreut und nach 12 Monaten der Wohlverhaltensphase war ich von meinen Schulden befreit. Das Insolvenzverfahren wurde auch in Deutschland anerkannt. Denn laut EU-Gesetz muss jedes EU-Land eine Restschuldbefreiung anerkennen, auch wenn diese in einem anderen Land als dem Ursprungsland erteilt wurde. Ich kann es kaum in Worte fassen, wie dankbar ich Herrn Verbracken bin. Er hat einen hervorragenden Job gemacht, war immer für mich da und hat mit der notwendigen Sorgfalt mein Insolvenzverfahren souverän durchgeführt. Noch einmal einen ganz großen Dank an Herrn Verbracken!

Dr. S.

Herr Verbracken hat mir in der schwersten Zeit meines Lebens geholfen. Er ist äußerst kompetent und ermöglichte es mir, mich über die EU-Insolvenz in England von mehr als 3 Millionen Euro Schulden zu befreien. Ich habe mit mehreren Kanzleien im Vorfeld gesprochen. Die einen haben das Problem bagatellisiert, den anderen war es zu kompliziert. Herr Verbracken hatte aufgrund seiner Erfahrung einen strukturierten Plan. Er konnte genau sagen, was wie funktionieren wird und, vor allem, was überhaupt nicht funktioniert. Und, dass der Erfolg von der Einhaltung unserer Absprachen in Verbindung mit meiner 100%igen Kooperationsbereitschaft abhängig ist, um rechtssicher und souverän durch den Prozess zu kommen. Am Ende habe ich die Restschuldbefreiung rechtssicher erhalten. Die Vorbereitungen von Herrn Verbracken waren tatsächlich mehr als beeindruckend. Er kennt sich im Common Law Gesetz aus wie kein anderer und kannte jeden legalen Trick und Kniff.

Winfried S.

Was ist eine EU-Insolvenz und für wen ist sie geeignet?

Die EU-Insolvenz bedeutet, dass Privatpersonen, die innerhalb der Europäischen Union leben und in einem EU-Land Schulden haben, auch in jedem anderen EU-Land ein Insolvenzverfahren eröffnen können, wenn die dortige Rechtlage vorteilhafter ist. Die Restschulbefreiung eines jeden EU-Mitgliedstaates wird von allen übrigen EU-Mitgliedstaaten (Außer Dänemark) bedingungslos anerkannt, dies ist durch die Europäische Insolvenzverordnung gesetzlich geregelt. Dieses Verfahren ermöglicht es Schuldnern, sich von ihren Verbindlichkeiten zu befreien, wobei die Bedingungen und Verfahrenslaufzeiten in vielen Mitgliedstaaten deutlich günstiger sind, als z.B. in Deutschland oder Österreich. Der große Vorteil eines EU-Insolvenzverfahrens ist, dass es in Ländern durchgeführt wird, die schnellere Verfahrenslaufzeiten bieten als das nationale Insolvenzverfahren in Deutschland. Neben der wesentlich kürzeren Laufzeit können insbesondere auch deliktische Schulden im Ausland mit in der Insolvenz untergehen. Personen die wegen Insolvenzverschleppung, Bankrottdelikten, Betruges etc. rechtskräftig verurteilt worden sind, haben z.B. in Deutschland und Österreich keine Chance auf eine Restschuldbefreiung. Bei der Irland-Insolvenz würden die Schulden hingegen binnen 12 Monaten erlöschen. Geeigent ist das Verfahren daher für jeden, der über 80.000€ Schulden hat, sehr schnell wieder schuldenfrei sein möchte und aufgrund der Geschäftsführerhaftung, der Durchgriffshaftung und auch deliktischer Forderungen in Deutschland keine Restschuldbefreiung zu erwarten hätte.

Was ist eine EU-Insolvenz und für wen ist sie geeignet?

Wer kann eine Insolvenz im Ausland anmelden?

Grundsätzlich muss jede Person, die ihren COMI (Centre of Main Interest) in einen anderen EU-Mitgliedstaat verlegt, die Insolvenz auch in diesem Staat beantragen. Die Gerichte der ehemaligen Heimat sind dann nicht mehr zuständig. Wer also bewusst seinen COMI offiziell in einen Mitgliedstaat verlegt, welcher ihm eine wesentliche bessere Rechtsposition im Insolvenzverfahren bietet, kann dies ohne weiteres tun. Jeder EU-Bürger hat die Reise- und Niederlassungsfreiheit als Unternehmer, bzw. die Freizügigkeit als Privatperson. Das bedeutet, dass sich jeder EU-Bürger innerhalb der Europäichen Union niederlassen kann wo er möchte, er kann hinziehen wohin er möchte und arbeiten wo er will. Der Grund für die Verlegung des COMI spielt hierbei keine Rolle. Der früher oft herangezogene Ordre Public, nach welchem die Sitzverlegung in einen anderen EU-Mitgliedstaat zur Erlanungung einer schnelleren und einfacheren Restschuldbefreiung gegen die öffenltiche Ordnung im Herkunftsland verstoße, ist durch viele Gerichtsurteile widerlegt worden. Die Gerichte haben klar entschieden, dass es eben nicht gegen den Ordre Public verstößt, wenn der COMI zwecks EU-Insolvenz in einen anderen Mietgliedstaat verlegt wird. Es ist somit vollkommen legal und rechtssicher, seine Insolvenz im EU-Ausland zu machen.

Wer profitiert besonders von einer Insolvenz im EU-Ausland?

Von dem EU-Insolvenzverfahren profitieren insbesondere Personen, die in Deutschland vor hohen Schulden stehen und denen in einem deutschen Insolvenzverfahren die Restschuldbefreiung versagt würde. Dies kann beispielsweise bei Geschäftsführern einer Kapitalgesellschaft wie einer GmbH oder UG, aber auch bei Selbstständigen der Fall sein, die persönlich für die Schulden ihres Unternehmens haften (Durchgriffshaftung, Bürgschaften etc.). Auch Personen, die aufgrund einer strafrechtlichen Verurteilung wie Steuerhinterziehung, Insolvenzverschleppung, Bankrott, Betrug usw. keine Restschuldbefreiung in Deutschland erreichen können, profitieren erheblich von der Insolvenz in einem anderen Mitgliedstaat. Ebenso ist die wesentlich kürzere Verfahrenslaufzeit im EU-Ausland für viele Schuldner ein erheblicher Vorteil. Während in Deutschland die gesamte Verfahrensdauer bis zur Restschuldbefreiung ca. 4 Jahre dauert (3 Jahre plus Vorlauf und Nachlaufzeit), wird die Schuldenfreiheit in Irland bereits nach 12 Monaten erlangt.

Unsere Leistungen

  • 1
    Kostenloses Erstgespräch
  • 2
    Maßnahmen einleiten
  • 3
    Eröffnung des Insolvenzverfahrens
  • 4
    Das Insolvenzverfahren und die Restschuldbefreiung
Kostenloses Erstgespräch
Kostenloses Erstgespräch
Während des kostenlosen Erstgesprächs analysieren wir Ihre aktuelle Situation und besprechen mit Ihnen primär, welches EU-Land für Ihre Insolvenz am besten geeignet ist. Das hängt unter anderem von Ihrem Familienstand, vorhandenem Eigentum oder sonstigen Vermögenswerten und der Art Ihrer Verbindlichkeiten ab.
Maßnahmen einleiten
Maßnahmen einleiten
Sofort nach der Mandatserteilung beginnen wir mit den ersten Schritten Richtung Schuldenfreiheit. Hierzu gehören die Sicherung des noch vorhandenen Vermögens und die Etablierung Ihres Lebensmittelpunktes in Irland. Wir stehen Ihnen ab sofort mit Rat und Tat zur Seite, übernehmen die Kommunikation mit Ihren Gläubigern und setzen alle notwendigen Maßnahmen um, damit Pfändungen und Zwangsvollstreckungen gegen Sie in Deutschland nicht mehr möglich sind.
Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Nach sorgfältiger Vorbereitung auf Ihr Insolvenzverfahren, beantragen wir die Insolvenz beim Irischen High Court für Sie. Zuvor prüfen wir Ihre Evidenzen, die Sie mit unserer Hilfe im EU-Ausland geschaffen haben. Nur wenn Ihr COMI (Centre of Main Interest), also der Mittelpunkt Ihrer Interessen, zweifelsfrei im Ausland zu belegen ist, kann das Insolvenzverfahren rechtssicher eröffnet werden. Beim Gerichtstermin können wir Sie vertreten, Sie müssen in der Regel nicht persönlich erscheinen.
Das Insolvenzverfahren und die Restschuldbefreiung
Das Insolvenzverfahren und die Restschuldbefreiung
Während des laufenden Insolvenzverfahrens, der sogenannten Wohlverhaltensphase, übernehmen wir sämtliche Kommunikation mit dem Official Assignee (Insolvenzverwalter) für Sie. Ihre Gläubiger dürfen nicht mehr an Sie herantreten. Ab jetzt heißt es nur noch abwarten, bis Sie für Schuldenfrei erklärt werden. Nach erfolgter Restschuldbefreiung beantragen wir für Sie die Austragungen der Schufa-Einträge und sonstiger Auskunfteien. Nach nur 12 Monaten haben Sie es geschafft - Einem Neustart steht ab nun an nichts mehr im Wege!

Vorteile der EU-Insolvenz im Vergleich zur nationalen Insolvenz

Laufzeit des Insolvenzverfahrens lediglich 12 Monate

Laufzeit des Insolvenzverfahrens lediglich 12 Monate

Steuerschulden jeglicher Art werden erlassen

Steuerschulden jeglicher Art werden erlassen

Weniger Bürokratie und somit wesentlich schuldnerfreundlicher

Weniger Bürokratie und somit wesentlich schuldnerfreundlicher

Höhere Pfändungsfreibeträge

Höhere Pfändungsfreibeträge

Forderungen aus deliktischen Handlungen werden erlassen

Forderungen aus deliktischen Handlungen werden erlassen

Der Insolvenzverwalter möchte helfen und den Neuanfang des Schuldners ermöglichen (Fresh start)

Der Insolvenzverwalter möchte helfen und den Neuanfang des Schuldners ermöglichen (Fresh start)

Bereits vor Insolvenzeröffnung sind Pfändungen und Vollstreckungen in Deutschland nicht mehr möglich

Bereits vor Insolvenzeröffnung sind Pfändungen und Vollstreckungen in Deutschland nicht mehr möglich

Hohe Anonymität in Deutschland, da das Verfahren in Deutschland nicht veröffentlicht wird

Hohe Anonymität in Deutschland, da das Verfahren in Deutschland nicht veröffentlicht wird

Kürzere Entschuldungsfrist durch schnelleres Insolvenzverfahren

Ein bedeutender Vorteil der Insolvenz im EU-Ausland ist die deutlich kürzere Verfahrenslaufzeit. Während es in Deutschland bis zur Restschuldbefreiung im Schnitt 4 Jahre dauert (3 Jahre Verfahrenslaufzeit plus Vorlauf- und Nachlaufzeit) bieten einige EU-Länder wie z.B. Irland, die Möglichkeit, bereits nach 12 Monaten schuldenfrei zu sein. Dies ermöglicht einen schnelleren Neuanfang und reduziert die finanziellen, aber auch psychischen Belastungen erheblich. Der Schuldner kann also ca. 3 Jahre früher wieder unbegrent verdienen, sich selbstständig machen, eine Kapitalgesellschaft gründen, oder auch eine gut bezahlte Position in einem Unternehmen annehmen, ohne dass der Großteil seines Einkommens gepfändet wird.

Schritte zum EU-Insolvenzverfahren

Das Insolvenzverfahren im EU-Ausland folgt immer einem klar strukturierten Ablauf. Hier beschreiben wir die Evaluierung, welche im Vorfeld nötig ist, sowie den Ablauf des gesamten Verfahrens am Beispiel Irland.

1
Voraussetzungen prüfen

Der erste Schritt besteht darin, heraus zu finden ob Sie die Voraussetzungen für eine EU-Insolvenz erfüllen und ob diese sinnvoll in Ihrer individuellen Situation ist. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen geht es darum zu prüfen, welcher Mitgliedstaat für Sie am besten geeigent ist.

2
Land auswählen

Die Auswahl des richtigen Landes ist entscheidend, da die Bedingungen für die Insolvenz in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich sind. Die Privatinsolvenz kann grundsätzlich in jedem EU-Mitgliedstaat angemeldet werden, in dem der Schuldner seinen neuen Lebensmittelpunkt begründet hat.

3
Etablierung im neuen Land

Wir etablieren Sie vollumfänglich in Ihrer neuen Heimat. Sie erhalten eine Wohnung, zahlen Nebenkosten, erhalten eine irische Handynummer, eine irische Email-Adresse, erhalten die Steuernummer und Sozialversicherungsnummer und bekommen ein pfändungssicheres irisches Bankkonto. Entweder gründen wir für Sie eine LTD, oder melden Sie selbstständig. Viele Mandanten nehmen auch einen Job bei einer der vielen irischen Firmen an, die im Übrigen sehr gut bezahlen. Wichtig ist zu wissen, dass Sie nicht dauerhaft in Irland anwesend sein müssen. Es gibt im privatrechtlichen Insolvenzverfahren keine Mindestaufenthaltsdauer in Irland. Wenn Sie sich in der eigenen LTD Gesellschaft anstellen, kann Sie die Geselllschaft als deren Mitarbeiter auch durchaus zum Arbeiten in anderen Länder entsenden also auch Deutschland oder Österreich. Grundsätzlich gilt natürlich, umso mehr Sie im neuen Land sind, umso besser ist es.

4
Zeit bis zur Eröffnung der Privatinsolvenz

Gemäß Artikel 3 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren (EuInsVO 2015), umgangssprachlich „Europäische Insolvenzverordnung“ genannt, gelten folgende Vorlaufzeiten bis zur Eröffnug der Privatinsolvenz in einem anderen Mitgliedstaat: Bei Selbstständigen wird der COMI (Centre of Main Interest) dort vermutet, wo er seit mindestens drei Monaten seinen Firmensitz hat. Bei allen anderen natürlichen Personen wird der COMI nach Ablauf von sechs Monaten in der neuen Heimat vermutet. Wenn Sie die Irland-Insolvenz als selbstständige*r durchführen wollen, sollten Sie Ihren COMI mindestens 3 Monate zuvor dort hin verlegt haben. Alle anderen, wie Rentner, Arbeitnehmer, Arbeitslose etc., sollten seit mindestens 6 Monaten den COMI im anderen Land haben. Es ist also durchaus möglich, auch vor Ablauf der 3 bzw. 6 Monate den Insolvenzantrag zu stellen. In diesen Fällen wird dann aufgrund der noch nicht erfüllten Vermutungsregelung der COMI etwas genauer geprüft. Wir empfehlen, die 3 bzw. 6 Monate ab zu warten.

5
Vorbereitung des Insolvenzantrags

Wenn die 3 bzw. 6 Monate Vorlaufzeit um sind, beginnen wir mit der Vorbereitung der Insolvenzanträge. Gleichzeitig tragen wir sämtliche Nachweise über den neuen Wohnsitz zusammen, um diese beim ISI (Insolvency Service Ireland) einreichen zu können. Ebenso machen wir eine Gläubigeraufstellung und tragen Einkommensnachweise, sowie weitere finanziell relevante Dokumente zusammen.

6
Erstellung eines Gutachtens

In Irland prüft vor Einreichung sämtlicher Dokumente beim Insolvenzgericht, der PIP (Personal Insolvency Practitioner), ob nicht einer der Alternativen zur Insolvenz für Sie in Frage kommen.

Folgende Alternativen gibt es:

  • DRN (Debt Relief Notice) – 3-jähriges Verfahren, geht nur bis 35.000€ Schuldenhöhe
  • DSA (Debt Settlement Arrangement) – 5-jähriges Verfahren, nur unbesicherte Schulden,
  • PIA (Personal Insolvency Arrangement) – 6-jähriges Verfahren, besicherte Schulden bis 3 mio, unbesicherte Schulden unbegrenzt.
  • Der PIP arbeitet mit uns zusammen und erstellt Ihnen in der Regel ein Gutachten welches besagt, dass Sie ausschließlich durch das 12-monatige Insolvenzverfahren von Ihren Schulden befreit werden können.
7
Gerichtstermin

Das einzige für Insolvenzverfahren in Irland zuständige Gericht ist das High Court in Dublin. Sobald die Insolvenzunterlagen eingereicht worden sind, erhalten wir einen Termin zur Anhörung durch das Gericht. Diese Anhörung geht seit der COVID-Panemie über Video-Telefonie, ähnlich einem Zoom-Call. Die gesamte Anhörung ist binnen weniger Minuten erledigt und Sie werden vom Richter für insolvent erklärt. Im Übrigen werden Ihre Gläubiger gemäß Artikel 54 Abs. 4, nicht über das Insolvenzverfahren informiert, wenn Sie nicht als Selbstständiger in Irland arbeiten. Die Pflicht zur Unterrichtung der Gläubiger besteht nur im Falle der Insolvenz von Gewerbetreibenden und Selbstständigen.

8
12-monatige Verfahrenslaufzeit

Während der 12 Monate Verfahrenslaufzeit wird es dann ziemlich ruhig. Gläubiger dürfen nicht mehr pfänden, vollstrecken, oder in sonstiger Weise an Sie herantreten. Der ISI fragt hin und wieder mal nach, ob es Änderungen, insbesondere in Ihrer Einkommens- und Vermögenssituation gibt. Ansonsten passiert während der Zeit nicht viel.

9
Restschuldbefreiung

Am Ende der 12-monatigen Restschuldbefreiungsphase steht die lang ersehnte Schuldenfreiheit. Sie erhalten ein Zertifikat über die Restschuldbefreiung und sind ab dem Moment schuldenfrei. Die Restschuldbefreiung muss gemäß Art. 20 der Europäischen Insolvenzverordnung von allen übrigen Mitgliedstaaten (Außer Dänemark) anerkannt werden, und zwar formlos.

10
Die Rolle von Beratern und Anwälten im Prozess

Berater und Anwälte spielen eine zentrale Rolle im Insolvenzverfahren. Sie helfen nicht nur bei der Auswahl des richtigen Landes und der Vorbereitung der notwendigen Unterlagen, sondern begleiten auch den gesamten Prozess. Deren Expertise ist entscheidend, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden und das Verfahren erfolgreich abzuschließen.

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Unsere Experten für Ihre Bedürfnisse

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Die ausgezeichneten Juristen und Experten der Kanzlei Verbracken & Partner kennen den hohen Stellenwert Ihrer Bedürfnisse. Diese sind stets Mittelpunkt unserer maßgeschneiderten Betreuung. Auch in herausfordernden Situationen stehen wir Ihnen als persönlicher Begleiter unterstützend zur Seite.

Kanzlei Verbracken & Partner

In welchem Land ist die Privatinsolvenz am kürzesten?

Einige EU-Länder haben besonders vorteilhafte Bedingungen für die Privatinsolvenz. Dazu gehört Irland, welches eine schnelle Restschuldbefreiung binnen 12 Monaten ermöglicht, und zwar auch bei deliktischen Forderungen. Ebenfalls bietet die Spanien-Insolvenz und die Lettland-Insolvenz sehr kurze Verfahrenslaufzeiten und vergleichsweise milde Regelungen an.

Welche Länder sind bei deutschen und österreichischen Schuldnern besonders beliebt?

Für deutsche und österreichische Staatsbürger sind insbesondere Irland und Spanien beliebte Ziele für eine EU-Insolvenz. Irland bietet die kürzere Entschuldungsfrist und die Möglichkeit, auch Schulden, die in Deutschland von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen wären, loszuwerden. Spanien ist aufgrund seiner hohen Lebenqualität ebenfalls eine interssante Option. Früher war es die England-Insolvenz welche sehr hoch im Kurs unserer Mandanten stand. Seit dem Brexit wird die Restschuldbefreiung aus England nicht mehr automatisch in der EU anerkannt. Es müsste eine Anerkennung gemäß UNCITRAL eingeklagt werden, was die England-Insolvenz nicht mehr attraktiv macht.

Kosten einer EU-Insolvenz

Die Kosten einer EU-Insolvenz variieren je nach Land. Die Gerichtskosten liegen z.B. in Irland bei 200€. Hinzu kommen Lebenshaltungskosten im Ausland, wie Miete, Nebenkosten, Verpflegung, Kosten für die LTD Gesellschaft, evtl. ein Auto, Flüge, Honorare usw. Es ist wichtig, diese Ausgaben vorab sorgfältig zu planen und Finanzierungsmöglichkeiten zu prüfen. Wir helfen Ihnen dabei.

Ist eine Insolvenz im Ausland legal?

Ja, eine Insolvenz im Ausland ist legal, solange sie gemäß den gesetzlichen Anforderungen des jeweiligen EU-Landes durchgeführt wird. Das europäische Insolvenzrecht ermöglicht es, eine Insolvenz in einem anderen EU-Staat anzumelden, sofern die rechtlichen Bedingungen erfüllt sind. Die gewissenhaft und fachkundige Beratung findet bei uns vorab statt.

Der Lebensmittelpunkt im Ausland

Der Lebensmittelpunkt im Ausland

Beim EU-Insolvenzverfahren ist die hinreichende Verlegung des Lebensmittelpunkts essentiell. Die gesetzeskonforme Verlegung des COMI ins Ausland ist notwendig, wobei ein gelegentlicher Aufenthalt in Deutschland aber nicht ausgeschlossen ist. Der COMI bezieht sich auf den Ort, an dem Sie Ihren wesentlichen Interessen nachgehen, bzw. von wo aus Sie Ihre Interessen verwalten. Hierzu gehören:

  • Arbeitgeber im entsprechenden Land, das kann auch die eigene LTD sein
  • Selbstständigkeit, mit welcher dann weltweit gearbeitet werden kann
  • Steuerzahlungen im Land
  • Zahlung der Sozialversicherungsabgaben
  • Krankenversicherung
  • Fahrzeugversicherung
  • Bankkonten
  • Mietvertrag
  • Mitgliedschaften in Vereinen, Fitnessstdio oder Golfclub

Der COMI ist nicht unbedingt der Ort, an dem Sie sich am meisten aufhalten, sondern von wo Sie Ihre täglichen Lebensinteressen verwalten. Es gibt keine Mindesaufentaltsdauer in einem anderen Land, um dort das Insolvenzverfahren machen zu dürfen.

Kann der Insolvenzantrag abgelehnt werden?

Es wird in der Regel kein Insolvenzantrag im Ausland abgelehnt. Voraussetzung ist hierfür, dass Ihr COMI für Dritte von außen zweifelsfrei erkennbar ist. Wenn Sie Vermögen verschweigen, oder unwahre Angaben im Verfahren machen, kann der Antrag abgelehnt werden. Wir besprechen uns allerdings vorab eingehend, damit es keine Überraschungen gibt. Dann ist die Insolvenz im Ausland zu 100% sicher. Wenn alles wahrheitsgemäß angegeben wurde, gibt es keinen Grund für den Richter, das Verfahren ab zu lehnen. Ganz im Gegenteil, ist man im EU-Auslang auf Ihrer Seite und möchte Ihnen helfen. Man möchte Ihnen einen Fresh-Start ermöglichen und hilft Ihnen dabei.

Wann lohnt sich die EU-Insolvenz nicht?

Die EU-Insolvenz lohnt sich nicht in Fällen, in denen der finanzielle Aufwand für die Verlegung des Lebensmittelpunkts in einem unwirtschaftlichen Verhältnis zur Schuldenhöhe steht. Auch wenn die Person keine realistische Möglichkeit sieht, den neuen Wohnsitz für die notwendige Zeit zu halten, ist die nationale Insolvenz möglicherweise die bessere Option. Unsere Erfahrung zeigt, dass sich ab ca. 80.000€ Schuldenhöhe die EU-Insolvenz lohnt.

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