Geschäftsführerhaftung.
Was Sie persönlich riskieren
Als Geschäftsführer einer GmbH haften Sie unter Umständen unbegrenzt mit Ihrem Privatvermögen, für Steuern, Sozialabgaben, Schadensersatz und mehr. Kanzlei Verbracken & Partner zeigt Ihnen rechtssichere Wege aus dieser Situation.
Wichtig zu wissen
Unbegrenzte Privathaftung bei Pflichtverletzung
3-Wochen-Frist für Insolvenzantragspflicht bei Zahlungsunfähigkeit
Strafrechtliche Konsequenzen bei Insolvenzverschleppung
Persönliche Haftung überdauert die Insolvenz der GmbH
EU-Insolvenz kann persönliche Schulden tilgen
Die 4 wichtigsten Haftungsrisiken
Pflicht zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung
Geschäftsführer haften persönlich bei Verletzung ihrer Sorgfaltspflicht, unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen.
Persönliche Steuerhaftung
Nicht abgeführte Lohnsteuern, Umsatzsteuer oder Körperschaftsteuer führen zur persönlichen Haftung des Geschäftsführers.
Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen
Werden Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung nicht abgeführt, drohen Strafverfolgung und zivilrechtliche Haftung.
Insolvenzverschleppung
Wird der Insolvenzantrag nicht rechtzeitig gestellt (bei Zahlungsunfähigkeit taggenau 3 Wochen; bei bilanzieller Überschuldung 6 Wochen), drohen Schadensersatz und Strafverfolgung.
Wege aus der persönlichen Haftung
EU-Insolvenz als persönlicher Neustart
Wenn persönliche Verbindlichkeiten aus Geschäftsführerhaftung die Schwelle der Zahlungsunfähigkeit überschreiten, ist ein EU-Insolvenzverfahren für die Privatperson oft der schnellste Weg zur Restschuldbefreiung.
Rechtzeitige Insolvenzantragsstellung
Der wichtigste Schritt ist, Zahlungsunfähigkeit frühzeitig zu erkennen und innerhalb der gesetzlichen 3-Wochen-Frist (bei Zahlungsunfähigkeit) zu handeln. Kanzlei Verbracken & Partner berät Sie über den korrekten Zeitpunkt.
Strukturelle Trennung Privat/Firma
Durch kluge Unternehmensstruktur lässt sich persönliche Haftungsexposition von Anfang an minimieren. Wir beraten Sie präventiv.
Häufige Fragen
Kann ich als Geschäftsführer EU-Insolvenz beantragen?
Ja, wenn Sie persönlich durch Geschäftsführerhaftung, Bürgschaften oder Privatdarlehen über Ihre Verhältnisse verschuldet sind, können Sie als Privatperson ein EU-Insolvenzverfahren einleiten. Das Verfahren für die GmbH läuft separat.
Was ist die Insolvenzantragspflicht?
Gemäß § 15a InsO müssen Geschäftsführer taggenau 3 Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenzantrag stellen; bei bilanzieller Überschuldung beträgt die Frist 6 Wochen. Versäumnisse führen zu persönlicher Haftung und Strafverfolgung.
Werden Schulden aus Steuerhaftung im EU-Insolvenzverfahren erlassen?
Das hängt vom Verfahren und Land ab. In manchen EU-Ländern können auch Steuerschulden in die Restschuldbefreiung einbezogen werden. Wir prüfen das im persönlichen Gespräch für Ihren konkreten Fall.
Wie schnell muss ich handeln?
Bei Geschäftsführerhaftung gilt, je früher, desto besser. Die Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO hat starre Fristen. Kontaktieren Sie uns sofort. Die kostenlose Erstberatung hilft Ihnen, Handlungsbedarf korrekt einzuschätzen.
Haftungsbescheid erhalten? So handeln Sie jetzt richtig.
Als Geschäftsführer können Sie persönlich für Unternehmensschulden haften. Verstehen Sie Ihre Situation und den schnellsten, rechtssicheren Ausweg.
Der Haftungsbescheid trifft Sie persönlich
Als Geschäftsführer einer GmbH haften Sie unter bestimmten Umständen mit Ihrem Privatvermögen. Steuerbehörden, Sozialversicherungsträger oder Gläubiger können direkt auf Ihr Haus, Ihr Konto, Ihr Gehalt zugreifen.
Ihr Lebenswerk steht auf dem Spiel
Ohne schnelles Handeln drohen: Kontopfändungen, Lohnpfändungen, der Verlust des Eigenheims. Die Schulden wachsen täglich durch Zinsen und Vollstreckungskosten. Viele Geschäftsführer unterschätzen, wie schnell das Privatvermögen folgt.
EU-Insolvenz als Ihr persönlicher Neustart in 6–12 Monaten
Über die EU-Insolvenzverordnung 2015/848 können Sie persönliche Schulden, auch aus Geschäftsführerhaftung, durch ein Verfahren im EU-Ausland innerhalb von 6–12 Monaten bereinigen. Kanzlei Verbracken begleitet Sie diskret und rechtssicher durch jeden Schritt.
Warum EU-Insolvenz die Lösung ist
- Persönliche Schulden aus Geschäftsführerhaftung einbeziehbar
- Verfahren im EU-Ausland, kein deutsches Insolvenzregister
- 6–12 Monate statt 3 Jahre Wohlverhaltensphase (mit Vorlauf 4–5 Jahre)
- Familienheim ggf. schützbar durch frühzeitige Planung
- Keine Unterbrechung laufender Tätigkeiten notwendig
- EU-Recht verbrieft nach EuInsVO 2015/848, anerkannt in allen EU-Mitgliedstaaten (ausgenommen Dänemark)
Handeln Sie jetzt
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Kanzlei Verbracken & Partner analysiert Ihren Haftungsbescheid und zeigt Ihnen in einem persönlichen Gespräch den schnellsten, rechtssicheren Weg.
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In den letzten 30 Tagen haben 47 Personen ihre Schulden gelöscht
