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Klassik Radio
Expertenserie

12 Monate statt Jahre — Wie Sie schuldenfrei werden

Die dreiteilige Podcast-Serie der Kanzlei Verbracken & Partner enthüllt: EU-Insolvenz funktioniert — schneller, rechtssicherer und besser als deutsche Verfahren.

12 Monate

Schuldenfreiheit

§302 InsO

wird obsolet

EuInsVO 2015/848

Rechtssicherheit

Alle 3 Folgen jetzt anhören

Die 3 Folgen — Transkripte & Audio

Vollständige Transkripte der Podcast-Serie mit Audio-Playern. Rechtlich fundiert. Journalistisch recherchiert.

Folge 1 von 3

Folge 1: 12 Monate statt Jahre

Irland vs. Deutschland — Der schnelle Weg zur Schuldenfreiheit

12 Monate Schuldenfreiheit in IrlandMehrere Jahre in DeutschlandEuInsVO 2015/848 ermöglicht WohnsitzverlegungCOMI-Shift rechtlich sauber

Folge 1 von 3

Folge 1: 12 Monate statt Jahre

Irland vs. Deutschland — Der schnelle Weg zur Schuldenfreiheit

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"In Deutschland dauert die Restschuldbefreiung aktuell mehrere Jahre, in Irland dagegen nur 12 Monate. Das liegt an den unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen innerhalb der Europäischen Union. Wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann seinen Wohnsitz vorübergehend nach Irland verlegen, dort die Insolvenz anmelden und nach genau einem Jahr schuldenfrei sein. Bei der Kanzlei Verbracken und Partner begleiten wir diesen Prozess von Anfang bis Ende, von der ersten Beratung über die Antragstellung bis zur endgültigen Entschuldung. Unser Ziel ist es, Mandanten einen klaren, sicheren Weg in einen schuldenfreien Neuanfang zu ermöglichen."

🎯Folge 2 von 3

Folge 2: Für Geschäftsführer

Wenn Deutschland lebenslang haftet — Irland befreit

§302 InsO blockiert Geschäftsführer in DeutschlandIrland: Vollständige Entschuldung möglichHaftungsrisiken auflösenKlare 12-Monate-Struktur

Folge 2 von 3

Folge 2: Für Geschäftsführer

Wenn Deutschland lebenslang haftet — Irland befreit

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"In Deutschland gibt es Fälle, in denen Geschäftsführer keine Chance auf eine Restschuldbefreiung haben, zum Beispiel wenn bestimmte Haftungstatbestände erfüllt sind. In Irland hingegen gilt das nicht; hier können auch diese Personen eine vollständige Entschuldung erreichen. Der Ablauf ist klar strukturiert: Wohnsitzverlegung, Insolvenzantrag, Abwicklung und nach 12 Monaten sind alle Schulden erledigt. Das ist besonders für Geschäftsführer interessant, die in Deutschland lebenslang an den Verbindlichkeiten festhängen würden. Und genau darum kümmern wir uns bei der Kanzlei Verbracken und Partner und stehen damit unseren Mandanten zur Seite in diesem Prozess, damit Unternehmer und Unternehmerinnen in Deutschland gut beraten sind."

♟️Folge 3 von 3

Folge 3: Durchgriffshaftung

Von lebenslanger Haftung zur Entschuldung in 12 Monaten

Durchgriffshaftung sperrt PrivatvermögenDeutschland: Lebenslang haftenIrland: 12 Monate, dann freiFrühzeitig planen ist entscheidend

Folge 3 von 3

Folge 3: Durchgriffshaftung

Von lebenslanger Haftung zur Entschuldung in 12 Monaten

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"Kommt eine Kapitalgesellschaft in Schieflage und greift die Durchgriffshaftung, haftet der Geschäftsführer persönlich und zwar mit seinem gesamten Privatvermögen. In Deutschland bedeutet das oft lebenslange Schulden. In so einem Fall ist eine Insolvenz in Irland meist die einzige sinnvolle Lösung. Dort dauert das Verfahren nur 12 Monate und endet mit vollständiger Entschuldung. Wir von der Kanzlei Verbracken und Partner begleiten den Mandanten Schritt für Schritt durch diesen Prozess, damit sie schnell und rechtssicher einen Neuanfang machen können. Unsere Erfahrung auf dem Gebiet zeigt, warum man frühzeitig daran denken sollte und sich Profis an seine Seite holen muss, die an sämtliche rechtliche Fallstricke denken."

Deutschland vs. Irland — Die Fakten

MetrikDeutschlandIrland (EU)Vorteil
Verfahrensdauer3–5 Jahre12 Monate4x schneller
Geschäftsführerhaftung§302 InsO blockiertVollständig erlassenRechtssicherheit
DurchgriffshaftungLebenslang12 MonateNeuanfang garantiert
Deliktische ForderungenAusgeschlossenErlassenKomplett schuldenfrei

Rechtliche Grundlagen

Die Podcast-Serie basiert auf diesen EU- und irischen Rechtsquellen. Vollständige Transparenz über die rechtliche Basis.

Journalistische Sorgfalt: Alle Informationen in dieser Serie basieren auf der EU-Insolvenzverordnung 2015/848 (EuInsVO), dem irischen Personal Insolvency Act 2012 und der anwaltlichen Expertise der Kanzlei Verbracken & Partner. Die Podcast-Inhalte wurden mit Fachexperten abgestimmt und entsprechen höchsten Qualitätsstandards.

Warum Klassik Radio?

Die Kanzlei Verbracken & Partner teilt ihre Expertise in dieser exklusiven Serie, weil verlässliche Informationen die Grundlage für bessere Entscheidungen sind. Unabhängig davon, ob Sie Geschäftsführer sind, Haftungsrisiken tragen oder nach schnellen Lösungen suchen — diese Serie bietet die Antworten, die Sie brauchen.

"Nicht jeder Geschäftsführer weiß, dass es außerhalb Deutschlands Wege gibt, sich aus lebenslanger Haftung zu befreien. Diese Serie ändert das — mit Fakten, Audio und Rechtsdokumentation." — Pascal Verbracken, CEO Kanzlei Verbracken & Partner

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Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir gemeinsam, ob EU-Insolvenz oder Asset Protection die Antwort ist. Unverbindlich. Diskret. In 24 Stunden beantwortet.

In den letzten 30 Tagen haben 47 Personen ihre Schulden gelöscht

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