Insolvenz in Irland:
Schuldenfrei in 12 Monaten

Das Insolvenzverfahren in Irland ermöglicht Ihnen innerhalb von nur 12 Monaten eine staatlich garantierte Restschuldbefreiung – schneller und unkomplizierter als in anderen EU-Ländern. Informieren Sie sich bei uns über das Verfahren, die Anforderungen und vieles mehr. Die Kanzlei Verbracken & Partner hat eine hervorragende Expertise im Insolvenzverfahren in Irland und wir unterstützen Sie durch unser umfassendes Serviceangebot, von den ersten Schritten, über das gesamte Verfahren hindurch bis zur Schuldenfreiheit.

Personen, die über eine Firmen- oder Privatinsolvenz nachdenken, insbesondere Unternehmer, Gewerbetreibende und Geschäftsführer die aufgrund von deliktischen Forderungen und Insolvenzstraftaten von der Durchgriffshaftung bedroht oder schon betroffen sind, profitieren von der EU-Insolvenz.

Ihre Vorteile

  • Restschuldbefreiung nach 12 Monaten
  • Deliktische Forderungen inbegriffen
  • Pfändungsfreigrenzen von 2.000€ – 3.000€ im Monat möglich
  • Niedrige Verfahrenskosten von 200 €
  • Eigene Immobilie kann behalten werden

Warum Irland für Ihr Insolvenzverfahren wählen?

Eine Insolvenz in Irland bietet zahlreiche Vorteile im Vergleich zum Verfahren in Deutschland, Österreich und anderen EU-Mitgliedstaaten. Die Hauptgründe, warum Irland der richtige Weg für Ihre Insolvenz ist, sind unter anderem folgende:

  • ✔️ Schnellere Restschuldbefreiung: In Irland sind Sie innerhalb von nur 12 Monaten vollständig schuldenfrei. Das ist deutlich schneller als in Deutschland oder Österreich, wo die Restschuldbefreiung Jahre dauert und am Ende dennoch versagt werden kann. Die deutlich kürzere Verfahrensdauer, die garantierte Restschuldbefreiung, aber auch die höheren Pfändungsfreibeträge bedeuten für Sie eine hohe Rechtssicherheit, mehr Flexibilität und bieten vor allem die Chance, schneller wieder finanziell frei zu sein.
  • ✔️ Anerkennung in der gesamten EU: Das irische Insolvenzverfahren muss in der gesamten EU (Außer Dänemark) formlos anerkannt werden, denn es gilt der Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens innerhalb der EU-Staatengemeinschaft. Somit wird die Restschuldbefreiung eines jeden Mitgliedstaates in allen übrigen Mitgliedstaaten bedingungslos anerkannt, ohne dass ein Gericht zur Überprüfung, oder Anzweifelung der Rechtmäßigkeit befugt wäre. Dies ergibt sich aus der Europäischen Insolvenzverordnung (Verordnung (EU) 2015/848).
  • ✔️ Restschuldbefreiung bei deliktischen Forderungen: Im Gegensatz zu Deutschland werden in Irland auch sogenannte deliktische Forderungen (z.B. Forderungen aus Insolvenzstraftaten, Steuerhinterziehung oder Betrug) im Rahmen der Insolvenz erlassen. Dies ist ein entscheidender Vorteil, wenn Sie deliktische Forderungen haben und diese in Deutschland nicht loswerden können.

Zusätzlich bietet die Insolvenz Irland weitere attraktive Gründe, die Insolvenz dort zu beantragen:

  • Der soziale und rechtliche Druck ist oft geringer, da Gläubiger weniger häufig internationale Maßnahmen ergreifen. Länderübergreifende Vollstreckungen sind kostspielig und dauern lange.
  • Für Unternehmer und Selbstständige bietet das irische Insolvenzrecht zudem mehr Flexibilität, da das Verfahren einfacher ist und Sie nach der Insolvenz schneller wieder unternehmerisch tätig werden können.
  • Die Abgaben an den Insolvenzverwalter sind in der Regel niedriger als in Deutschland, was den finanziellen Spielraum während des Verfahrens erhöht.
  • Der Pfändungsfreibetrag während der Insolvenz in Irland ist wesentlich höher als in Deutschland oder Österreich.

Vier Fehler, die Sie in der Insolvenz in Irland vermeiden sollten

Eine Insolvenz in Irland kann der schnellste Weg zur Schuldenbefreiung sein, aber es gibt auch Fehler, die den Prozess gefährden können. Hier sind die vier wichtigsten Fehler, die es zu vermeiden gilt:

1. Falsche oder unvollständige Angaben im Insolvenzantrag

Es ist sehr wichtig, alle Schulden, Gläubiger oder Vermögenswerte vollständig anzugeben und wahrheitsgetreue Angaben zu machen. Die Iren glauben Ihnen grundsätzlich erstmal alles, was Sie im Insolvenzantrag angeben. Sollte dann aber herauskommen, dass unwahre Angaben gemacht wurden, kann das ernsthafte Konsequenzen für das Verfahren haben. Wir besprechen allerdings vorab sehr eingehend Ihre Situation und schauen auch auf vorhandene Vermögenswerte, damit das Verfahren am Ende zu 100% standhält.

2. Unzureichende wirtschaftliche Bindung zu Irland

Das Gericht möchte eine wirtschaftliche Bindung zum Land erkennen können. Wenn Sie z.B. in Deutschland oder Österreich weiterhin sozialversicherungspflichtig Beschäftigt bleiben, wird man Ihren Lebensmittelpunkt in Irland nicht anerkennen. Sie müssen also eine Bindung zu Irland nachweisen. Es kann bei Rentnern ausreichend sein, dass Sie die Rente vom deutschen Sozialversicherungsträger nach Irland überwiesen wird. Als Arbeitsloser (ALG I) kann durch die deutsche Arbeitsagentur das ALG I bis zu 6 Monate nach Irland bezahlt werden, wenn Sie dort hingehen um sich gezielt einen Job zu suchen. Sie können sich ebenfalls selbstständig melden in Irland, oder in einer eigenen LTD Gesellschaft die wir für Sie gründen, angestellt werden. Zudem bietet der irische Arbeitsmarkt zahlreiche sehr attraktive Jobs, die zudem richtig gut bezahlt werden. Das alles zeigt eine wirtschaftliche Bindung zu Irland die Sie dazu berechtigt, dort das Insolvenzverfahren an zu melden.

3. Den Lebensmittelpunkt nicht ausreichend nachweisen

Der Lebensmittelpunkt (COMI - Centre of Main Interest) muss bei Antragstellung nachweislich in Irland liegen. Das bedeutet, dass Sie Ihren Wohnsitz und Ihre wirtschaftlichen Aktivitäten glaubwürdig in Irland belegen müssen. Besuche in Deutschland sind natürlich möglich, denn Sie haben als EU-Bürger die Personenfreizügigkeit. Es gibt keine Mindestaufenthaltsdauer in Irland, um dort das Insolvenzverfahren beantragen zu dürfen. Mit unserer Hilfe werden Sie so in Irland etabliert, dass Ihr COMI nachweislich dort liegt. Sie haben einen nach irischen Mietrecht gültigen Mietvertrag, zahlen Strom, Gas, Television Licence (Wasser ist in Irland kostenlos), sind im RTB gemeldet, haben ein irisches Privatkonto, eine PPS Nummer sowie die PSC Card und verdienen in Irland auch Geld. Zudem können zahlreiche weitere Evidenzen wie Mitgliedschaft im Fitnessstudio, Golfclub usw. vorgewiesen werden. Der Richter entscheidet am Ende anhand der Gesamtschau, dass Ihr COMI zweifelsfrei in Irland liegt.

4. Gläubiger verschweigen

Es ist wichtig, dass Sie alle Gläubiger im Insolvenzantrag angeben. Sollte ein kleiner Gläubiger glaubhaft vergessen worden sein, wird das keine Konsequenzen haben. Würde aber offenkundig, dass ein Gläubiger bewusst verschwiegen wurde, dann hat das Auswirkungen auf das Verfahren.

Ihre Lösung für die Insolvenz Irland

Die Kanzlei Verbracken & Partner ist Ihre spezialisierte Kanzlei für eine schnelle Entschuldung durch die Insolvenz in Irland. Mit über 19 Jahren Erfahrung im Bereich der Schuldenregulierung und Insolvenzverfahren bieten wir eine umfassende Expertise, um Kunden sicher und effizient durch das komplexe Insolvenzrecht zu führen. Wir haben uns auf die irischen Insolvenzverfahren spezialisiert und begleiten Sie Schritt für Schritt. Neben dem privatrechtlichen Teil, sprich Ihrer Schuldensituation, können wir Sie ebenfalls strafrechtlich in Ihrem Heimatland vertreten.

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Mandanten

19

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Internationale Experten

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Auf Ihrer Seite

Als ich durch die Pleite meiner bis dahin gut laufenden Arztpraxis in die Insolvenz gehen musste, hat mir mein deutscher Rechtsanwalt für eine Insolvenzlösung in England Herrn Verbracken empfohlen. Wie mir vorher gesagt wurde, sei Herr Verbracken einer der besten spezialisierten Juristen im Bereich der EU-Insolvenz. Das Hauptproblem bestand darin, dass ich unter anderem die Sozialabgaben meiner Mitarbeiter nicht mehr bezahlen konnte und dadurch strafrechtlich verurteilt wurde. Mit einer rechtskräftigen Verurteilung wiederum war in Deutschland die Erlangung der Restschuldbefreiung nicht möglich. In England konnte ich jedoch die Restschuldbefreiung erlangen. Herr Verbracken hat mich von Anfang an hervorragend betreut und nach 12 Monaten der Wohlverhaltensphase war ich von meinen Schulden befreit. Das Insolvenzverfahren wurde auch in Deutschland anerkannt. Denn laut EU-Gesetz muss jedes EU-Land eine Restschuldbefreiung anerkennen, auch wenn diese in einem anderen Land als dem Ursprungsland erteilt wurde. Ich kann es kaum in Worte fassen, wie dankbar ich Herrn Verbracken bin. Er hat einen hervorragenden Job gemacht, war immer für mich da und hat mit der notwendigen Sorgfalt mein Insolvenzverfahren souverän durchgeführt. Noch einmal einen ganz großen Dank an Herrn Verbracken!

Dr. S.

Herr Verbracken hat mir in der schwersten Zeit meines Lebens geholfen. Er ist äußerst kompetent und ermöglichte es mir, mich über die EU-Insolvenz in England von mehr als 3 Millionen Euro Schulden zu befreien. Ich habe mit mehreren Kanzleien im Vorfeld gesprochen. Die einen haben das Problem bagatellisiert, den anderen war es zu kompliziert. Herr Verbracken hatte aufgrund seiner Erfahrung einen strukturierten Plan. Er konnte genau sagen, was wie funktionieren wird und, vor allem, was überhaupt nicht funktioniert. Und, dass der Erfolg von der Einhaltung unserer Absprachen in Verbindung mit meiner 100%igen Kooperationsbereitschaft abhängig ist, um rechtssicher und souverän durch den Prozess zu kommen. Am Ende habe ich die Restschuldbefreiung rechtssicher erhalten. Die Vorbereitungen von Herrn Verbracken waren tatsächlich mehr als beeindruckend. Er kennt sich im Common Law Gesetz aus wie kein anderer und kannte jeden legalen Trick und Kniff.

Winfried S.

Schritte zur Schuldenfreiheit in Irland

1
Verlegung des COMI nach Irland

Der erste wichtige Schritt ist, dass wir Ihren Lebensmittelpunkts nach Irland verlegen. Dies ist entscheidend, da das irische Insolvenzrecht nur greift, wenn Ihr „Centre of Main Interest“ (COMI) tatsächlich in Irland liegt. Sobald wir Ihren COMI in Irland aufgebaut haben (ca. 4-6 Wochen ab Mandatsbeginn), ist das deutsche Gericht nicht mehr für Sie zuständig. Damit ist die Gefahr eines Gläubigerantrages in Deutschland gegen Sie vom Tisch. Ebenso ist der deutsche Gerichtsvollzieher nicht mehr für Sie zuständig. Ab diesem Moment wird es sehr ruhig seitens der Gläubiger.

2
Beantragung der Sozialversicherungsnummer und Eröffnung eines Bankkontos

Um in Irland offiziell wirtschaftlich tätig zu sein, benötigen Sie eine Sozialversicherungsnummer (PPS-Nummer) und ein irisches Bankkonto. Diese Schritte sind essenziell, da sie sowohl für die Anmeldung bei den lokalen Behörden als auch für die Gründung einer LTD oder Selbstständigkeit notwendig sind. Das Irische Bankkonto gehört zum täglichen Leben dazu, daher eröffnen wir dies gleich zu Beginn.

3
Aufbau des wirtschaftlichen Lebensmittelpunktes

Sobald die PPS Nummer da ist, können Sie in Irland arbeiten, sich selbstständig melden, oder in der eigenen LTD Gesellschaft anstellen. Sie erhalten die private Steuernummer, monatliche Gehaltsabrechnungen, zahlen Sozialabgaben in Irland und tätigen sämtliche Zahlungen über Ihr irisches Privatkonto.

4
Stellen des Insolvenzantrags beim High Court

Sobald Sie Ihren COMI sechs Monate in Irland haben, können wir die Anträge auf Insolvenz vorbereiten und final beim High Court einreichen. Zusätzlich zu dem Anträgen erstellt der PIP (Personal Insolvency Practitioner) ein Gutachten, welches Ihre Einnahmen und Ausgaben belegt, und dem Gericht die Empfehlung ausspricht, Ihren Insolvenantrag an zu nehmen. Das Gericht folgt dieser Empfehlung.

5
High Court

Nachdem alle Anträge und der sog. PIP-Letter beim ISI (Insolvency Service Ireland) eingegangen sind, erhalten wir einen Termin zur Gerichtsverhandlung. Seit COVID laufen die Verhandlungen über eine Video-Telefonie, ähnlich einem Zoom Call. Nach wenigen Minuten wird der Richter dann sagen "Granted". Somit sind Sie für Insolvent erklärt worden und die 12 Monate der Wohlverhaltensphase beginnen zu laufen.

6
Restschuldbefreiung nach 12 Monaten

Nach Ablauf der 12-monatigen Frist werden Sie offiziell von Ihren Schulden befreit. Dies gilt auch für deliktische Forderungen, die in Deutschland oder Österreich in der Regel nicht durch eine Insolvenz erlassen werden. Dank des irischen Insolvenzrechts, in Kombination mit der Europäischen Insolvenzverordnung, können Sie mit einem zügigen finanziellen Neustart rechnen, ohne jahrelange Auflagen, wie sie in vielen anderen Ländern​ auferlegt werden.

Kosten der Irland-Insolvenz

Die Kosten einer Irland-Insolvenz hängen von verschiedenen Faktoren ab. Diese variieren je nach den individuellen Umständen. In der Regel müssen Sie mit folgenden Aufwendungen rechnen:

  • Lebenshaltungskosten in Irland:

    Da für die Insolvenz der Lebensmittelpunkt nach Irland verlegt werden muss, entstehen auch Kosten für Miete, Nebenkosten, Versicherungen, Lebensunterhalt, Mitgliedschaften etc. Für Miete ist außerhalb Dublins mit ca. 600€ - 750€ zu rechnen. Nebenkosten sind ähnlich wie in Deutschland. Die Mitgliedschaft im Fitnessstudio beginnt bei 30€, im Golfclub bei ca. 50€.

  • Kosten einer Kapitalgesellschaft:

    Insofern wir eine LTD Gesellschaft für Sie gründen, entstehen für deren Geschäftsbetrieb laufende Kosten. Der Steuerberater liegt bei 75€/Monat für die Erstellung der Gehaltsabrechnungen und die Korrespondenz mit den Behörden zum Einzug der Sozialabgaben (PRSI/PAYE). Sozialabgaben liegen je nach Einkommen bei 250€-350€/Monat (Bei 1.600€ - 1.800€ Bruttolohn/Monat). Hinzu kommen die Office-Miete (Virtual Office reicht aus) und der Secretary Service, welche zusammen bei 250€/Monat liegen. Diese Kosten können von der LTD steuerlich abgesetzt werden. Der Jahresabschluss liegt bei durchschnittlichem Aufwand für den Steuerberater bei 800€ - 1.000€, wobei der erste große Abschluss erst nach 18 Monaten gemacht werden muss.

  • Honorar:

    Die Unterstützung durch unsere Kanzlei liegt je nach Leistungs-Paket bei 5.000€ bis zu 9.500€ für das gesamte Verfahren.

  • Gerichtskosten:

    Für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim High Court in Dublin fallen Gebühren in Höhe von 200 € an. Diese Gebühr ist notwendig, um den Antrag offiziell einreichen zu können.

  • Gutachter / PIP:

    Der Gutachter, welcher obligatorisch ist, kann ab 500€ ein Gutachten erstellen. Je nach Fall und Aufwand geht dieser bis zu ca. 2.500€.

  • Verwaltungskosten während des Verfahrens:

    Wenn Sie keinen Einkommensüberschuss haben, müssen Sie an den Insolvenzverwalter (Official Assignee) keinerlei Zahlungen leisten während der 12-monatigen Wohlverhaltensphase.

  • Kostenrechnung:

    Wenn man bedenkt, dass die irische Insolvenz mindestens um zwei Jahre kürzer ist als die deutsche oder österreichische, bedeutet das, dass Sie mindestens zwei Jahre früher wieder unbegrenzt verdienen können. Wenn Sie nun berechnen, was Sie in den zwei Jahren bereits wieder an Einkommen erzielen werden, rechnet sich die EU-Insolvenz für nahezu jeden. Die Mindest-Schuldenhöhe sollte bei ca. 80.000€ liegen, darunter rechnet es sich nicht. Gesetzlich gesehen kann ab einer Schuldenhöhe von 20.000€ in Irland der Insolvenzantrag gestellt werden, was interessant sein kann, wenn Sie ohnehin bereits in Irland leben.

Unsere Leistungen

  • 1
    Kostenloses Erstgespräch
  • 2
    Maßnahmen einleiten
  • 3
    Eröffnung des Insolvenzverfahrens
  • 4
    Das Insolvenzverfahren und die Restschuldbefreiung
Kostenloses Erstgespräch
Kostenloses Erstgespräch
Während des kostenlosen Erstgesprächs analysieren wir Ihre aktuelle Situation und besprechen mit Ihnen primär, welches EU-Land für Ihre Insolvenz am besten geeignet ist. Das hängt unter anderem von Ihrem Familienstand, vorhandenem Eigentum oder sonstigen Vermögenswerten und der Art Ihrer Verbindlichkeiten ab.
Maßnahmen einleiten
Maßnahmen einleiten
Sofort nach der Mandatserteilung beginnen wir mit den ersten Schritten Richtung Schuldenfreiheit. Hierzu gehören die Sicherung des noch vorhandenen Vermögens und die Etablierung Ihres Lebensmittelpunktes in Irland. Wir stehen Ihnen ab sofort mit Rat und Tat zur Seite, übernehmen die Kommunikation mit Ihren Gläubigern und setzen alle notwendigen Maßnahmen um, damit Pfändungen und Zwangsvollstreckungen gegen Sie in Deutschland nicht mehr möglich sind.
Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Nach sorgfältiger Vorbereitung auf Ihr Insolvenzverfahren, beantragen wir die Insolvenz beim Irischen High Court für Sie. Zuvor prüfen wir Ihre Evidenzen, die Sie mit unserer Hilfe im EU-Ausland geschaffen haben. Nur wenn Ihr COMI (Centre of Main Interest), also der Mittelpunkt Ihrer Interessen, zweifelsfrei im Ausland zu belegen ist, kann das Insolvenzverfahren rechtssicher eröffnet werden. Beim Gerichtstermin können wir Sie vertreten, Sie müssen in der Regel nicht persönlich erscheinen.
Das Insolvenzverfahren und die Restschuldbefreiung
Das Insolvenzverfahren und die Restschuldbefreiung
Während des laufenden Insolvenzverfahrens, der sogenannten Wohlverhaltensphase, übernehmen wir sämtliche Kommunikation mit dem Official Assignee (Insolvenzverwalter) für Sie. Ihre Gläubiger dürfen nicht mehr an Sie herantreten. Ab jetzt heißt es nur noch abwarten, bis Sie für Schuldenfrei erklärt werden. Nach erfolgter Restschuldbefreiung beantragen wir für Sie die Austragungen der Schufa-Einträge und sonstiger Auskunfteien. Nach nur 12 Monaten haben Sie es geschafft - Einem Neustart steht ab nun an nichts mehr im Wege!

Häufig gestellte Fragen zur Insolvenz in Irland

  • Muss ich nach Irland umziehen, um die Insolvenz zu beantragen?

    Um eine Insolvenz in Irland beantragen zu können, müssen Sie Ihren Lebensmittelpunkt (COMI) nach Irland verlegen. Dies bedeutet nicht, dass Sie sich tatsächlich in Irland dauerhaft aufhalten müssen. Sie müssen Ihren wirtschaftlichen Lebensmittelpunkt sowie den Ort, von dem aus Sie Ihren hauptsächlichen Interessen nachgehen, nach Irland verlagern. Der irische Gerichtshof prüft, ob Ihr „Centre of Main Interest“ (COMI) sich in Irland befindet. Dies kann durch Mietvertrag, Arbeitsvertrag und andere offizielle Dokumente nachgewiesen werden. Es geht immer um die Gesamtschau, umso mehr Evidenzen wir am Ende vorweisen können, umso besser ist es. Mit unserer Hilfe und durch unsere Erfahrung ist die Bildung eines gerichtsfesten COMI garantiert.

  • Wie schnell bin ich schuldenfrei in Irland?

    In Irland dauert das Insolvenzverfahren nur 12 Monate. Dies ist deutlich schneller als in vielen anderen Ländern der Europäischen Union, in denen das Verfahren oft mehrere Jahre dauert. Zum Ende des Verfahrens wird die Restschuldbefreiung taggenau 12 Monaten nach Verfahrenseröffnung automatisch erteilt (Automatic Discharge), was bedeutet, dass Ihre Schulden erlassen werden. Gemäß Art. 3 der Europäischen Insolvenzverordnung sollten Sie als Gewerbetreibender oder Selbstständiger 3 Monate vor Insolvenzantrag in Irland gelebt haben, und alles übrigen natürlichen Personen sollten 6 Monate in Irland gelebt haben, bevor das Verfahren eröffnet wird. Nach diesen Fristen wird Ihr COMI automatisch in Irland vermutet, vorher kann der Antrag auch schon gestellt werden, dann muss nur genauer nachgewiesen werden, dass der COMI in Irland liegt.

  • Was passiert mit meinen Gläubigern in Deutschland?

    Ihre Gläubiger in Deutschland müssen die irische Restschuldbefreiung anerkennen, da sie EU-weit gültig ist. Das bedeutet, dass auch deutsche Gläubiger nach Abschluss des Insolvenzverfahrens keine Ansprüche mehr gegen Sie erheben können. Die Restschuldbefreiung wird in allen anderen EU-Mitgliedstaaten (Außer Dänemark) formlos anerkannt.

  • Kann ich meine Familie mitnehmen?

    Ja, Sie können mit der Familie nach Irland ziehen. Dies ist allerdings nicht notwendig, um den Lebensmittelpunkt glaubhaft nachzuweisen.

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Vergleich der Steuerbelastung: Irland vs. Deutschland

Im Vergleich zu Deutschland bietet Irland besonders für Unternehmer und Selbstständige eine attraktivere steuerliche Umgebung. Die niedrigeren Steuersätze und Abgaben bieten mehr finanziellen Spielraum, was gerade im Zusammenhang mit einer Insolvenz in Irland für viele Betroffene interessant ist.

1
Einkommensteuer in Irland:

In Irland werden Einkommen bis zu einer Grenze von ca. 40.000 € (für Alleinstehende) mit einem Steuersatz von 20 % besteuert. Alles darüber hinaus wird mit 40 % versteuert. In Deutschland hingegen steigt der Spitzensteuersatz schon ab einem Einkommen von rund 63.000 € auf 42 %, was eine deutlich höhere Steuerlast darstellt. Ab einem Einkommen von 277.000 € gilt in Deutschland zusätzlich der Reichensteuersatz von 45 %.

2
Zusätzliche Abgaben:

In Deutschland sind neben der Einkommensteuer hohe Sozialabgaben zu zahlen, die schnell die Hälfte des Einkommens beanspruchen können. In Irland hingegen sind die Sozialversicherungsbeiträge (PRSI) und der Universal Social Charge (USC) gestaffelt und in der Regel geringer als die deutschen Sozialabgaben​. Dies reduziert die Gesamt-Abgabenlast erheblich.

3
Steuerliche Anreize in Irland:

Irland bietet insbesondere für Selbstständige und Unternehmer zahlreiche steuerliche Anreize, darunter niedrigere Unternehmenssteuern und Steuervergünstigungen bei Investitionen. Die Körperschaftssteuer in Irland liegt bei lediglich 12,5 %, einen Gewerbesteuerhebesatz gibt es in Irland nicht. Es gibt viele Regelungen für neu gegründete Unternehmen, durch welche die Steuerlast noch weiter gesenkt werden kann. Zudem bietet Irland den Non-Dom-Status, durch welche Sie Ihren persönlichen Einkommensteuersatz auf 0% bringen können. Diese Bedingungen machen Irland zu einem sehr beliebten Standort für internationale Unternehmen und Startups​.

Nach der Insolvenz: Neustart in Irland?

Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens können Sie sich grundsätzlich wieder Deutschland anmelden und geschäftlich tätig werden. Sie haben ebenso die Chance, in Irland einen finanziellen Neuanfang zu starten. Die meisten unserer Mandanten bleiben in Irland geschäftlich ansässig, Sie können mit unserer Hilfe neue Strukturen aufbauen. Als besonders günstig haben sich auch Holding- oder Mutter-Tochter Strukturen erwiesen, z.B. Irland-Zypern, Irland-Dubai, Irland-Singapur. Lassen Sie sich von uns beraten, wir sind ebenso auf Unternehmensstrukturen spezialisiert.

Vorteile einer Insolvenz in Irland

  • Unternehmerfreundliches Umfeld

    Dank der starken Präsenz multinationaler Unternehmen bietet Irland ein internationales Geschäftsumfeld. Gerade in Städten wie Dublin gibt es zahlreiche Netzwerkmöglichkeiten, und die irische Wirtschaft wächst kontinuierlich. Wenn Sie als Selbstständiger oder Unternehmer tätig sind, bietet Ihnen Irland interessante Bedingungen, um wieder ein Unternehmen zu gründen, oder als Freelancer zu arbeiten. Die Körperschaftssteuer von nur 12,5 % zieht viele internationale Unternehmen an und macht Irland zu einem beliebten Standort für Geschäftsaktivitäten.

  • Wie ist der Arbeitsmarkt

    Irland hat einen dynamischen Arbeitsmarkt, besonders in den Sektoren IT, Pharma und Finanzdienstleistungen. Viele große internationale Konzerne haben ihre europäischen Hauptsitze in Irland, was vielfältige Jobmöglichkeiten schafft. Dies bietet eine gute Grundlage, um nach einer Insolvenz schnell wieder Fuß zu fassen und in einen neuen Job einzusteigen.

  • Lebensqualität und Lebenshaltungskosten

    Irland ist bekannt für seine offene und internationale Gesellschaft. Besonders in Städten wie Dublin oder Cork gibt es eine starke internationale Community, die den Neustart erleichtert. Außerhalb der Großstädte bietet Irland eine hohe Lebensqualität mit atemberaubender Natur, niedrigen Kriminalitätsraten und einer entspannten Lebensweise. Die Nähe zur Natur und die freundliche Bevölkerung sind häufige Gründe, warum Menschen Irland als Wohnort schätzen.

  • Englisch als Geschäftssprache

    Englisch und Gälisch sind die Amtssprachen, wobei Gälisch nur noch von wenigen Prozent der Bevölkerung beherrscht wird. Englisch spricht jeder, was es deutschen Unternehmern erleichtert, sich im geschäftlichen Umfeld zu integrieren und internationale Kunden oder Partner anzusprechen. Dies ist besonders vorteilhaft, wenn man mit einem globalen Netzwerk arbeiten möchte.

Nachteile einer Insolvenz in Irland

In Bezug auf Kosten, Durchführbarkeit und Aufwand sehen wir aus unserer Sicht keine Nachteile bei der Durchführung einer Insolvenz in Irland.

Komplette Beratung rund um Ihre Insolvenz in Irland

Mit der Kanzlei Verbracken & Partner erhalten Sie umfassende Unterstützung während des gesamten Insolvenzprozesses. Unser Service umfasst die vollständige Etablierung, die Begleitung durch den Insolvenzprozess bis hin zur finalen Restschuldbefreiung und die Austragung der Negativ-Einträge in der Schufa und anderen Auskunfteien.

Unsere Experten für Ihre Bedürfnisse

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Die ausgezeichneten Juristen und Experten der Kanzlei Verbracken & Partner kennen den hohen Stellenwert Ihrer Bedürfnisse. Diese sind stets Mittelpunkt unserer maßgeschneiderten Betreuung. Auch in herausfordernden Situationen stehen wir Ihnen als persönlicher Begleiter unterstützend zur Seite.

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