Das Insolvenzverfahren und der Weg zur Schuldenfreiheit ist in Deutschland ein langwieriges Verfahren, welches viele Jahre dauert und häufig wenig Rechtssicherheit bietet. Viele Schuldner nutzen daher die Möglichkeit, das Insolvenzverfahren in einem anderen EU-Land durchzuführen, um von einem schnelleren und sicheren Verfahren zu profitieren. Erfahren Sie, wie das Insolvenzverfahren in Lettland funktioniert, warum es schneller gehen kann und warum es einfacher durch zu führen ist als in Deutschland. Finden Sie heraus, ob Lettland auch für Sie die richtige Lösung ist.
Eine Insolvenz in Irland bietet zahlreiche Vorteile im Vergleich zum Verfahren in Deutschland, Österreich und anderen EU-Mitgliedstaaten. Die Hauptgründe, warum Irland der richtige Weg für Ihre Insolvenz ist, sind unter anderem folgende:
- ➔ Für viele Schuldner ist die Insolvenz in Lettland eine gute Alternative zum Insolvenzverfahren in Deutschland oder Österreich. Das lettische Insolvenzrecht bietet eine schnellere und oft unkompliziertere Lösung für die Schuldenproblematik, was es besonders für Schuldner interessant macht, die einen schnellen Weg aus der finanziellen Misere suchen.
- ➔ Die Insolvenz in Lettland zielt darauf ab, Schuldner schnellstmöglich zu entschulden und ihnen einen erfolgreichen Neustart zu ermöglichen. Dies wird durch ein gut strukturiertes Insolvenzverfahren erreicht, das sowohl für Schuldner als auch für Gläubiger klare Regeln und Prozesse bietet.
Die Privatinsolvenz in Lettland bietet eine Reihe von Vorteilen, die für viele Schuldner attraktiv sind.
Einer der herausragendsten Vorteile der Insolvenz in Lettland ist die Möglichkeit, in relativ kurzer Zeit schuldenfrei zu werden. Unter bestimmten Bedingungen kann das Insolvenzverfahren in nur 6 Monaten abgeschlossen werden, wenn sich keine Gläubiger am Verfahren beteiligen und noch Kapital für eine Zahlung vorhanden ist. Die lettische Insolvenz wird von vielen Schuldnern aufgrund des einfachen Verfahrens gewählt.
Es kann vorkommen, das Deutsche Gläubiger ihre Ansprüche in Lettland nicht anmleden, da dies einen erheblichen Aufwand für sie bedeutet. So müssen u.a. die Forderungen beim Insolvenzgericht in lettischer Sprache angemeldet werden. Auch ist die Geltendmachung von Forderungen im EU-Ausland mit hohen Kosten verbunden. Diese Hürden führen dazu, dass viele Gläubiger auf die Eintreibung von Schulden verzichten und nicht am Insolvenzverfahren in Lettland teilnehmen.
Einer der Hauptvorteile, die Lettland bietet, sind die deutlich geringeren Lebenshaltungskosten im Vergleich zu vielen west- und mitteleuropäischen Ländern. Dies betrifft vor allem Ausgaben für Miete, Lebensmittel und Dienstleistungen. Für Schuldner, die einen Neustart planen, können die niedrigeren Kosten erheblich dazu beitragen, während des Insolvenzverfahrens finanziell über Wasser zu bleiben und gleichzeitig die Lebensqualität aufrechtzuerhalten.
Ein weiterer entscheidender Vorteil sind die niedrigeren Steuersätze in Lettland. Besonders für Unternehmer und Freiberufler bietet das lettische Steuersystem erhebliche Erleichterungen. So liegt der Unternehmenssteuersatz bei nur 20 %, während Dividenden, die aus Gewinnen stammen die im Unternehmen reinvestiert wurden, sogar ganz steuerfrei bleiben.
Um die Insolvenz in Lettland anmelden zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
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Die Entscheidung, eine Insolvenz in Irland zu beantragen, ist ein bedeutender Schritt auf dem Weg zur finanziellen Freiheit. Um Ihnen den Prozess so transparent wie möglich zu machen, haben wir die wichtigsten Schritte übersichtlich zusammengefasst. Die Kanzlei Verbracken & Partner begleitet Sie während des gesamten Prozesses der Irland-Insolvenz.
Nachdem Sie sich entschieden haben, das Insolvenzverfahren in Lettland durch zu führen, beginnen wir mit der Etablierung Ihres COMI in Lettland. Hierzu zählen die Anmeldung bei der Steuerbehörde, Beantragung der Sozialversicherungsnummer, ggf. Gründung einer SIA (Kapital-Gesellschaft), Begründung eines Wohnsitz inkl. Wohnung und sämtlicher Anmeldungen bei den Versorgern, Eröffnung eines pfändungssicheren Bankkontos, Anmeldungen in Vereinen, Sportclubs etc.
Während der COMI-Phase werden Evidenzen gesammelt die Ihren neuen Lebensmittelpunkt in Lettland eindeutig belegen. Allen voran sind dies Steuerzahlungen, auch wenn es theoretisch reicht, lediglich stueuerlich erfassst zu sein. Die Erfahrung zeigt jedoch, das die tatsächlichen Zahlungen das Wohlwollen des Insolvenzservice deutlich steigern. Aber auch Zahlungen der Miete, der Versorger und vor allem regelmäßige Buchungen auf Ihrem Bankkonto sind wichtige Evidenzen.
Nachdem Ihr COMI für mindestens 6 Monate in Lettland bestanden hat, reichen wir den Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht in Lettland für Sie ein. Dieser Antrag muss alle relevanten Informationen zum Schuldner und seinen finanziellen Verpflichtungen beinhalten, einschließlich einer Liste der Gläubiger, der Schuldenhöhe sowie Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Der Antrag kann entweder persönlich, oder seit 2020 auch online gestellt werden, was den Prozess erheblich beschleunigt.
Nachdem der Antrag eingereicht wurde, prüft das Gericht den Fall und entscheidet über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Wichtig dabei ist, dass die Anwesenheit des Schuldners in der Regel nicht erforderlich ist. Sobald das Gericht den Antrag annimmt, wird die Insolvenz veröffentlicht. Ab da an haben Gläubiger 2 Monate Zeit ihre Forderungen an zu melden.
Nach der Eröffnung des Verfahrens wird ein Insolvenzverwalter bestellt. Dieser ist dafür zuständig, das Vermögen des Schuldners zu verwalten und ggf. zu verwerten, um die Forderungen der Gläubiger zu befriedigen.
Der Schuldner ist verpflchtet, während der Insolvenz einer angemessenen Arbeit nach zu gehen und einen Teil seines Einkommens an den Insolvenzverwalter ab zu führen.
Unter bestimmten Bedingungen, insbesondere wenn keine Gläubiger aktiv am Verfahren teilnehmen oder keine nennenswerte Vermögensmasse vorhanden ist, kann das Verfahren bereits binnen 6 Monaten abgeschlossen werden. In diesem Fall erhält der Schuldner eine vollständige Schuldenbefreiung und kann einen finanziellen Neustart beginnen.
Der Insolvenzantrag markiert den offiziellen Start des Insolvenzverfahrens und ermöglicht es dem Schuldner, die Schulden in einem rechtlich geregelten Prozess abzubauen. Der Antrag kann sowohl von Privatpersonen als auch von Unternehmen gestellt werden, die ihre Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen können. In Lettland gibt es dabei klare Anforderungen, die sowohl für die Antragstellung selbst, als auch für die einzureichenden Dokumente gelten. Eine Besonderheit in Lettland ist es, dass gegen natürliche Personen kein Gläubigerantrag gestellt werden kann. Nur der Schuldner selber kann die Insolvenz beantragen.
Um den Insolvenzantrag in Lettland erfolgreich zu stellen, müssen verschiedene Dokumente und Nachweise eingereicht werden. Diese Unterlagen helfen dem Gericht, den finanziellen Status des Schuldners zu überprüfen und sicherzustellen, dass die Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfüllt sind. Zu den wichtigsten Dokumenten gehören:
Seit Januar 2020 bietet Lettland die Möglichkeit, den Insolvenzantrag auch online einzureichen, was den Prozess für viele Schuldner erheblich vereinfacht. Diese digitale Lösung erlaubt es Schuldnern, die notwendigen Dokumente und Formulare über ein sicheres Online-Portal hochzuladen und somit den gesamten Ablauf zu beschleunigen. Der Vorteil der Online-Antragstellung liegt nicht nur in der Bequemlichkeit, sondern auch in der schnelleren Bearbeitung durch die zuständigen Behörden.
Der Insolvenzverwalter spielt eine entscheidende Rolle im lettischen Insolvenzverfahren. Er verwaltet die Vermögenswerte des Schuldners und schützt die Interessen der Gläubiger. Zu den Aufgaben gehört es, die Insolvenzmasse zu verwalten und die Gläubigerforderungen zu befriedigen.
Die Auswahl und Bestellung des Insolvenzverwalters erfolgt durch das Gericht basierend auf festgelegten Kriterien. Der Schuldner hat keinen Einfluss auf die Auswahl, die durch das Gericht vorgenommen wird. Der Insolvenzverwalter muss strenge gesetzliche Vorgaben erfüllen und über Fachkenntnisse im Insolvenzrecht verfügen.
Eine offene und transparente Kommunikation zwischen dem Schuldner und dem Insolvenzverwalter ist entscheidend für den Erfolg des Verfahrens. Der Schuldner sollte alle notwendigen Informationen über seine Finanzen bereitstellen, um dem Insolvenzverwalter die Arbeit zu erleichtern. Diese Zusammenarbeit trägt dazu bei, das Insolvenzverfahren reibungslos und effizient abzuwickeln.
Die Restschuldbefreiung wird in allen anderen EU-Staaten (Außer in Dänemark) anerkannt, und zwar formlos. Dies ergibt sich aus der Europäischen Insolvenzverodnun (EuInsVO) Artikel 19 und 20. Zudem geht aus den Verträgen über die Arbeitsweise der Europäischen Union hervor, dass das gegenseitige Vertrauen innerhalb der EU-Staatengemeinschaft vorherrscht und ein elementares Element der Zusammearbeit darstellt. Kein Mitgliedstaat darf die Gerichtsentscheidungen eines anderen Mitgliedstaates in Zweifel ziehen.
Im Insolvenzverfahren spielt das Vermögen des Schuldners, insbesondere Immobilien und Eigentum, eine zentrale Rolle. Das lettische Insolvenzrecht sieht vor, dass alle Vermögenswerte, die für die Begleichung der Schulden verwendet werden können, Teil der sogenannten Insolvenzmasse werden. Dies umfasst auch Immobilien, wie Wohnhäuser oder Grundstücke, die sich im Besitz des Schuldners befinden. Der Insolvenzverwalter ist für die Verwaltung und Verwertung dieser Vermögenswerte zuständig, um die Ansprüche der Gläubiger so weit wie möglich zu befriedigen.
Im lettischen Insolvenzverfahren werden Immobilien, die nicht unter den gesetzlichen Schutz fallen, in der Regel verwertet, d. h. verkauft, um die Einnahmen zur Schuldentilgung zu nutzen. Der Insolvenzverwalter ist verantwortlich für die Durchführung dieses Prozesses und stellt sicher, dass die Immobilie korrekt bewertet und veräußert wird. Der Erlös aus dem Verkauf der Immobilie fließt in die Insolvenzmasse ein, und der Betrag wird proportional zur Höhe der Ansprüche an die Gläubiger verteilt.
Ein wichtiger Aspekt dabei ist, dass nicht alle Vermögensgegenstände des Schuldners zwingend verwertet werden. Unter bestimmten Umständen können bestimmte Eigentumswerte, einschließlich Wohneigentum, unter den gesetzlichen Schutz fallen und damit von der Verwertung ausgeschlossen werden.
Das lettische Insolvenzrecht bietet in einigen Fällen Schutzmechanismen für das Wohneigentum des Schuldners. Diese Mechanismen sind besonders dann relevant, wenn das Eigenheim des Schuldners für den Erhalt der Familie von wesentlicher Bedeutung ist. Hier sind einige zentrale Punkte, die den Schutz des Wohneigentums im Insolvenzverfahren betreffen:
Unpfändbare Vermögensgegenstände: In Lettland gibt es rechtliche Bestimmungen, die festlegen, dass bestimmte Vermögenswerte des Schuldners unpfändbar sind.
Vereinbarungen zum Schutz des Wohneigentums: Schuldner haben die Möglichkeit, während des Insolvenzverfahrens Vereinbarungen mit den Gläubigern oder dem Insolvenzverwalter zu treffen, die den Schutz des Wohneigentums vor Verwertung ermöglichen.
Gesicherte und ungesicherte Gläubiger: Im lettischen Insolvenzverfahren wird zwischen gesicherten und ungesicherten Gläubigern unterschieden. Gesicherte Gläubiger, wie Hypothekengeber, haben ein besonderes Interesse an der Verwertung von Immobilien, da diese als Sicherheit für ihre Forderungen dienen. In vielen Fällen müssen Schuldner jedoch mit gesicherten Gläubigern zusammenarbeiten, um zu verhindern, dass ihr Wohneigentum im Rahmen des Verfahrens verwertet wird.
Alternative Wohnlösungen: Falls das Wohneigentum verwertet werden muss, wird den Schuldnern in der Regel eine gewisse Frist eingeräumt, um alternative Wohnmöglichkeiten zu finden. Dies gibt dem Schuldner Zeit, neue Lebensumstände zu organisieren, ohne sofort das Zuhause zu verlieren.
In der Verlinkung der anderen Beiträge Lettland auf EU-Insolvenz wechseln:
Jeder EU-Bürger kann in Lettland einen Insolvenzantrag stellen, sofern sein steuerlicher Wohnsitz in den letzten sechs Monaten vor Insolvenzantrag in Lettland war, und auch die übrigen Kriterien des COMI erfüllt sind.
Das Insolvenzverfahren in Lettland dauert zwischen 6 und 36 Monaten. Die Dauer richtet sich entweder danach, wieviele der Forderungen summenmäßig vom Gläubiger angemeldet werden, oder wie viel der Forderung Sie begleichen können.
Es gilt folgende Staffelung zur Dauer des Insolvenzerfahrens:
Wenn Sie mindestens 50% der Forderungssumme begleichen können: 6 Monate
Wenn Sie mindestens 35% der Forderungssumme begleichen können: 12 Monate
Wenn Sie mindestens 20% der Forderungssumme begleichen können: 18 Monate
Wenn Sie weniger als 20% der Forderungssumme begleichen können, richtet sich die Verfahrensdauer nach der Höhe der durch die Gläubiger angemeldeten Forderungen:
Es wurden maximal 30.000€ Forderung vom Gläubiger angemeldet: 12 Monate
Es wurden mehr als 30.000€, aber maximal 150.000€ Forderung vom Gläubiger angemeldet: 24 Monate
Es wurden mehr als 150.000€ Forderung vom Gläubiger angemeldet: 36 Monate
Für den Insolvenzantrag benötigen Sie persönliche Informationen, eine detaillierte Schuldenaufstellung, finanzielle Nachweise, sowie eine Liste der Gläubiger. Diese Dokumente sind entscheidend für einen reibungslosen Antragsprozess.
Während der Insolvenz wird Ihr Vermögen verwertet und an die Gläubiger verteilt, jedoch gibt es spezielle Schutzregelungen für bestimmte Vermögensgegenstände. Wir informieren Sie eingehend über die geschützten Vermögenswerte bezogen auf Ihre persönliche Situation.
Sie möchten wissen, ob die Insolvenz in Lettland das Richtige für Sie ist? Mit vielen Jahren Erfahrung im Bereich EU-Insolvenzverfahren unterstützt Sie die Kanzlei Verbracken & Partner dabei, den Weg zur Schuldenfreiheit in Lettland zu ebnen. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung und erfahren Sie, wie wir Ihnen schnell und unkompliziert helfen können. Kontaktieren Sie uns jetzt und machen Sie den ersten Schritt in eine schuldenfreie Zukunft!
Als ich durch die Pleite meiner bis dahin gut laufenden Arztpraxis in die Insolvenz gehen musste, hat mir mein deutscher Rechtsanwalt für eine Insolvenzlösung in England Herrn Verbracken empfohlen. Wie mir vorher gesagt wurde, sei Herr Verbracken einer der besten spezialisierten Juristen im Bereich der EU-Insolvenz. Das Hauptproblem bestand darin, dass ich unter anderem die Sozialabgaben meiner Mitarbeiter nicht mehr bezahlen konnte und dadurch strafrechtlich verurteilt wurde. Mit einer rechtskräftigen Verurteilung wiederum war in Deutschland die Erlangung der Restschuldbefreiung nicht möglich. In England konnte ich jedoch die Restschuldbefreiung erlangen. Herr Verbracken hat mich von Anfang an hervorragend betreut und nach 12 Monaten der Wohlverhaltensphase war ich von meinen Schulden befreit. Das Insolvenzverfahren wurde auch in Deutschland anerkannt. Denn laut EU-Gesetz muss jedes EU-Land eine Restschuldbefreiung anerkennen, auch wenn diese in einem anderen Land als dem Ursprungsland erteilt wurde. Ich kann es kaum in Worte fassen, wie dankbar ich Herrn Verbracken bin. Er hat einen hervorragenden Job gemacht, war immer für mich da und hat mit der notwendigen Sorgfalt mein Insolvenzverfahren souverän durchgeführt. Noch einmal einen ganz großen Dank an Herrn Verbracken!
Herr Verbracken hat mir in der schwersten Zeit meines Lebens geholfen. Er ist äußerst kompetent und ermöglichte es mir, mich über die EU-Insolvenz in England von mehr als 3 Millionen Euro Schulden zu befreien. Ich habe mit mehreren Kanzleien im Vorfeld gesprochen. Die einen haben das Problem bagatellisiert, den anderen war es zu kompliziert. Herr Verbracken hatte aufgrund seiner Erfahrung einen strukturierten Plan. Er konnte genau sagen, was wie funktionieren wird und, vor allem, was überhaupt nicht funktioniert. Und, dass der Erfolg von der Einhaltung unserer Absprachen in Verbindung mit meiner 100%igen Kooperationsbereitschaft abhängig ist, um rechtssicher und souverän durch den Prozess zu kommen. Am Ende habe ich die Restschuldbefreiung rechtssicher erhalten. Die Vorbereitungen von Herrn Verbracken waren tatsächlich mehr als beeindruckend. Er kennt sich im Common Law Gesetz aus wie kein anderer und kannte jeden legalen Trick und Kniff.