EU-Insolvenz —
Schuldenfrei binnen 12 Monaten

EU-Insolvenz für Schweizer Bürger: Warum sie jetzt funktioniert.

Noch bis 2019 war es für Schweizer Bürger kaum möglich, ein EU-Insolvenzverfahren (z.B. in Irland, Lettland oder Spanien) mit Wirkung in der Schweiz durchzuführen. Grund dafür war das sogenannte Gegenseitigkeitserfordernis: Die Schweiz erkannte ausländische Verfahren nur an, wenn das jeweilige Ausland auch Schweizer Verfahren anerkannte.

Seit einer Gesetzesänderung des Bundes im Jahr 2019 ist das anders:

Das Gegenseitigkeitserfordernis wurde vollständig abgeschafft. Neu genügt es, wenn der Lebensmittelpunkt („Center of Main Interests“/COMI) des Schuldners in einem EU-Staat liegt und das Verfahren dort fair und rechtsstaatlich abläuft.

Dadurch kann eine Restschuldbefreiung in Irland, Lettland, Spanien oder einem jedem anderen EU-Staat heute auch in der Schweiz anerkannt werden – ein entscheidender Fortschritt für die grenzüberschreitende Schuldenregulierung.

Ihre Vorteile

  • Restschuldbefreiung nach 12 Monaten
  • Deliktische Forderungen inbegriffen
  • Pfändungsfreigrenzen von 2.000€ – 3.000€ im Monat möglich
  • Niedrige Verfahrenskosten von 200 €
  • Eigene Immobilie kann behalten werden
Pascal Verbracken CEO/Founder
Experte für EU-Insolvenz

Überblick: Alte vs. neue Rechtslage

Früher (alte Rechtslage) Heute (neue Rechtslage)
Gegenseitigkeit war zwingend erforderlich Gegenseitigkeit ist nicht mehr notwendig
COMI-Wechsel wurde streng geprüft oder abgelehnt COMI-Wechsel wird bei Substanz akzeptiert
Anerkennung ausländischer Verfahren war selten Anerkennung nun auch für Schweizer Bürger möglich
Kein Schutz bei EU-Insolvenz Restschuldbefreiung ist in der Schweiz wirksam

14.200

Mandanten, davon über 1.000 im Bereich EU-Insolvenzen

19

Jahre Erfahrung

100+

Internationale Experten

100%

Auf Ihrer Seite

Als ich durch die Pleite meiner bis dahin gut laufenden Arztpraxis in die Insolvenz gehen musste, hat mir mein deutscher Rechtsanwalt für eine Insolvenzlösung in England Herrn Verbracken empfohlen. Wie mir vorher gesagt wurde, sei Herr Verbracken einer der besten spezialisierten Juristen im Bereich der EU-Insolvenz. Das Hauptproblem bestand darin, dass ich unter anderem die Sozialabgaben meiner Mitarbeiter nicht mehr bezahlen konnte und dadurch strafrechtlich verurteilt wurde. Mit einer rechtskräftigen Verurteilung wiederum war in Deutschland die Erlangung der Restschuldbefreiung nicht möglich. In England konnte ich jedoch die Restschuldbefreiung erlangen. Herr Verbracken hat mich von Anfang an hervorragend betreut und nach 12 Monaten der Wohlverhaltensphase war ich von meinen Schulden befreit. Das Insolvenzverfahren wurde auch in Deutschland anerkannt. Denn laut EU-Gesetz muss jedes EU-Land eine Restschuldbefreiung anerkennen, auch wenn diese in einem anderen Land als dem Ursprungsland erteilt wurde. Ich kann es kaum in Worte fassen, wie dankbar ich Herrn Verbracken bin. Er hat einen hervorragenden Job gemacht, war immer für mich da und hat mit der notwendigen Sorgfalt mein Insolvenzverfahren souverän durchgeführt. Noch einmal einen ganz großen Dank an Herrn Verbracken!

Dr. S.

Herr Verbracken hat mir in der schwersten Zeit meines Lebens geholfen. Er ist äußerst kompetent und ermöglichte es mir, mich über die EU-Insolvenz in England von mehr als 3 Millionen Euro Schulden zu befreien. Ich habe mit mehreren Kanzleien im Vorfeld gesprochen. Die einen haben das Problem bagatellisiert, den anderen war es zu kompliziert. Herr Verbracken hatte aufgrund seiner Erfahrung einen strukturierten Plan. Er konnte genau sagen, was wie funktionieren wird und, vor allem, was überhaupt nicht funktioniert. Und, dass der Erfolg von der Einhaltung unserer Absprachen in Verbindung mit meiner 100%igen Kooperationsbereitschaft abhängig ist, um rechtssicher und souverän durch den Prozess zu kommen. Am Ende habe ich die Restschuldbefreiung rechtssicher erhalten. Die Vorbereitungen von Herrn Verbracken waren tatsächlich mehr als beeindruckend. Er kennt sich im Common Law Gesetz aus wie kein anderer und kannte jeden legalen Trick und Kniff.

Winfried S.

Unsere Leistungen

  • 1
    Kostenloses Erstgespräch
  • 2
    Maßnahmen einleiten
  • 3
    Eröffnung des Insolvenzverfahrens
  • 4
    Das Insolvenzverfahren und die Restschuldbefreiung
Kostenloses Erstgespräch
Kostenloses Erstgespräch
Während des kostenlosen Erstgesprächs analysieren wir Ihre aktuelle Situation und besprechen mit Ihnen primär, welches EU-Land für Ihre Insolvenz am besten geeignet ist. Das hängt unter anderem von Ihrem Familienstand, vorhandenem Eigentum oder sonstigen Vermögenswerten und der Art Ihrer Verbindlichkeiten ab.
Maßnahmen einleiten
Maßnahmen einleiten
Sofort nach der Mandatserteilung beginnen wir mit den ersten Schritten Richtung Schuldenfreiheit. Hierzu gehören die Sicherung des noch vorhandenen Vermögens und die Etablierung Ihres Lebensmittelpunktes in Irland. Wir stehen Ihnen ab sofort mit Rat und Tat zur Seite, übernehmen die Kommunikation mit Ihren Gläubigern und setzen alle notwendigen Maßnahmen um, damit Pfändungen und Zwangsvollstreckungen gegen Sie in Deutschland nicht mehr möglich sind.
Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Nach sorgfältiger Vorbereitung auf Ihr Insolvenzverfahren, beantragen wir die Insolvenz beim Irischen High Court für Sie. Zuvor prüfen wir Ihre Evidenzen, die Sie mit unserer Hilfe im EU-Ausland geschaffen haben. Nur wenn Ihr COMI (Centre of Main Interest), also der Mittelpunkt Ihrer Interessen, zweifelsfrei im Ausland zu belegen ist, kann das Insolvenzverfahren rechtssicher eröffnet werden. Beim Gerichtstermin können wir Sie vertreten, Sie müssen in der Regel nicht persönlich erscheinen.
Das Insolvenzverfahren und die Restschuldbefreiung
Das Insolvenzverfahren und die Restschuldbefreiung
Während des laufenden Insolvenzverfahrens, der sogenannten Wohlverhaltensphase, übernehmen wir sämtliche Kommunikation mit dem Official Assignee (Insolvenzverwalter) für Sie. Ihre Gläubiger dürfen nicht mehr an Sie herantreten. Ab jetzt heißt es nur noch abwarten, bis Sie für Schuldenfrei erklärt werden. Nach erfolgter Restschuldbefreiung beantragen wir für Sie die Austragungen der Schufa-Einträge und sonstiger Auskunfteien. Nach nur 12 Monaten haben Sie es geschafft - Einem Neustart steht ab nun an nichts mehr im Wege!
Unsere Experten für Ihre Bedürfnisse

Unsere Experten für Ihre Bedürfnisse

Die ausgezeichneten Juristen und Experten der Kanzlei Verbracken & Partner kennen den hohen Stellenwert Ihrer Bedürfnisse. Diese sind stets Mittelpunkt unserer maßgeschneiderten Betreuung. Auch in herausfordernden Situationen stehen wir Ihnen als persönlicher Begleiter unterstützend zur Seite.

Kanzlei Verbracken & Partner

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